Mo, 31.08.2015 , 10:14 Uhr

Urteil zu hart? Hoeneß-Erpresser erneut vor Gericht

Als „Mister X“ forderte er 215 000 Euro vom Steuersünder Uli Hoeneß und drohte ihm Schwierigkeiten im Gefängnis an. Drei Jahre und neun Monate schickte das Landgericht München Thomas S. dafür in Haft. Weil der BGH das Urteil für zu hart hält, wird nun neu verhandelt.

 

München – Er nannte sich „Mister X“ und forderte eine sechsstellige Summe von Uli Hoeneß. Wegen Erpressung schickte das Landgericht München Thomas S. für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hielt diese Strafe aber für zu hoch. Daher muss sich das Landgericht München an diesem Mittwoch noch einmal mit dem Fall befassen.

 

„Die Strafzumessung hält rechtlicher Überprüfung nicht stand“, hieß es im Juni im BGH-Beschluss. Das Gericht habe „eine Reihe von Erwägungen zulasten des Angeklagten angestellt, die sich als nicht tragfähig erweisen.“

 

Der Mann hatte vor Gericht gestanden, den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern und verurteilten Steuerhinterzieher vor dessen Haftantritt erpresst zu haben. Im Mai 2014 schrieb er ihm einen Drohbrief und forderte 215 000 Euro. Andernfalls könne sich Hoeneß auf einen „unruhigen Haftverlauf“ einstellen.

 

„Sie sind einschlägig vorbestraft, haben daraus nichts gelernt“ – so hatte der Vorsitzende Richter Oliver Ottmann kurz vor Weihnachten 2014 das Urteil gegen S. begründet. „Uli Hoeneß ist bekannt wie ein bunter Hund.“ Der Angeklagte habe bewusst „dessen besondere Hilflosigkeit ausgenutzt“.

 

Weil er 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat, ist Hoeneß seit dem 2. Juni 2014 im Gefängnis. Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft war er verurteilt worden. Anfang dieses Jahres wurde er Freigänger und muss inzwischen nur noch zum Schlafen in den Knast. Hoeneß arbeitet jetzt tagsüber in der Nachwuchsabteilung des FC Bayern, Anfang März 2016 könnte er endgültig auf freien Fuß kommen.

 

Es war wohl die Berichterstattung über den Prozess gegen Hoeneß, die S. auf die Idee brachte, den gefallenen „Mr. FC Bayern“ zu erpressen. Auf seinem Computer wurden Recherchen zu Hoeneß nachgewiesen, die Polizei fand in seiner Wohnung Zeitungen, in denen Berichte über den Ex-Präsidenten aufgeschlagen waren. Er selbst habe mal wegen einer Betrugssumme von 220 000 D-Mark eine Haftstrafe von mehr als sechs Jahren bekommen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Hoeneß dagegen hinterzog Steuern in zweistelliger Millionenhöhe – und bekam etwa die Hälfte. „Ich habe mich über das Strafmaß geärgert“, gab S. zu.

dpa

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