Di., 17.07.2018 , 11:14 Uhr

Verfassungsrichter stoppen Volksbegehren zum Flächenverbrauch

Das von Naturschützern beantragte Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ ist unzulässig.

 

Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der Urteilsverkündung in München. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt.

 

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag reduzieren. Derzeit liegt der Flächenverbrauch im Freistaat bei rund zehn Hektar am Tag.

 

Kommunale Planungshoheit eingeschränkt

 

Das Innenministerium hatte den Antrag für das Volksbegehren vor mehreren Wochen bereits aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Der dazugehörige Gesetzentwurf schränke die kommunale Planungshoheit ein, „ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen“, begründete das Ministerium damals seine Entscheidung.

 

Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, hatten am 7. März mehr als 48 000 Unterschriften – deutlich mehr als die notwendigen 25 000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht.

 

Bündnis will Flächenverbrauch zum Wahlkampf-Thema machen

 

„Ein Weg ist uns heute versperrt worden», betonte Ludwig Hartmann, Chef der Grünen im bayerischen Landtag, und kündigte an, das Thema im Wahlkampf prominent platzieren zu wollen. Ähnlich äußerte sich auch der Bund Naturschutz in Bayern (BN), der auch Teil des Bündnisses ist: „Die Enttäuschung im Trägerkreis und bei den vielfältigen Unterstützern ist groß. Genauso groß ist aber der Wille, weiter für eine deutliche Reduktion des Flächenfraßes zu kämpfen und dieses Ziel massiv in den Wahlkampf hineinzutragen.“

 

dpa

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