Do., 26.11.2015 , 16:54 Uhr

Vergewaltiger wird zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Dachau: Ein früherer Pfleger soll in einer Behinderteneinrichtung eine junge Autistin vergewaltigt und geschwängert haben. Heute wurde er vor Gericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

 

 

Das Münchner Landgericht hat einen früheren Pfleger wegen schweren Missbrauchs einer jungen Autistin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau war schwanger geworden und hatte im Mai ein Kind geboren. Sie sei aufgrund ihrer Behinderung vollkommen widerstandsunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Martin Rieder am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung. „Das hat der Angeklagte schamlos ausgenutzt.“

 

Die Version des Angeklagten nannte er „abwegig“. Der 52-Jährige hatte in einer Erklärung angegeben, die Frau sei schwanger geworden, als er hinter ihr zum Samenerguss gekommen sei – ohne dass er sie jedoch sexuell berührt habe. Die Frau selbst ist derart schwer behindert, dass sie sich nicht äußern kann.

 

Die Anklage hatte zwölf Jahre Haft verlangt. Es sei der „denkbar schwerste Fall eines Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen“, sagte Staatsanwalt Florian Burkhardt am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Münchner Landgericht. Er sei weiter absolut überzeugt, dass der Pfleger bei der heute 28 Jahre alten Frau den Beischlaf vollzogen habe. Die junge Autistin war schwanger geworden und hatte im Mai ein Kind geboren. Die Nebenklage forderte sogar 13 Jahre Haft. Die Verteidigung sprach sich für eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren aus. Die Verteidigung erwägt nun eine Einlegung von Rechtsmitteln.

 

 

 

 

Gericht Missbrauch schwanger Urteil

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