Immer mehr Deutsche erwarten, dass die Verkehrssicherheit durch den Einsatz von sogenannten Dashcams deutlich gesteigert werden kann.
Wie der Digitalverband BITKOM in einer repräsentativen Umfrage herausfand, gehen drei von vier Deutschen davon aus, dass die günstigen Kameras bereits in naher Zukunft zum Alltag auf deutschen Straßen gehören werden. Zusätzlich dazu sind sich rund 58 Prozent aller Befragten sicher, dass der umfassende Einsatz von Dashcams die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen wird. Bekannt ist das Modell aus Russland. Dort gehören die Kameras, die am Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe befestigt werden, bereits zum Straßenbild. Durch unzählige, teilweise haarsträubende Youtube-Videos von beinahe Unfällen und skurrilen Situationen auf der Straße sind die Dashcams auch in Deutschland bekannt geworden.
Dokumentation von Unfällen im Fokus
Benutzt werden Dashcams vor allem, um Unfälle zu dokumentieren. Allerdings können die günstigen Kameras mehr als das. So sind einige der hochpreisigen Modelle beispielsweise mit einem Abstandswarner oder einem Spurhalteassistenten ausgerüstet, um den Fahrer zu unterstützten. Mehr als die Hälfte der Deutschen denkt deshalb, dass Dashcams einen spürbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten können. In der Studie von BITKOM geben sogar rund 33 Prozent aller Befragten an, dass die Nutzung einer Dashcam gesetzlich vorgeschrieben werden sollte bzw. dass die Kameras in Neuwagen serienmäßig vom Hersteller verbaut werden sollten. Auch Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbandes BITKOM, macht sich für den Einsatz der Kameras stark. Bisher ist die rechtliche Lage für den Einsatz einer Dashcam auf deutschen Straßen jedoch nicht vollständig geklärt.
Eingriff in die Privatsphäre oder nützliches Hilfsmittel?
Mit der rasanten Verbreitung von Dashcams wächst auch die Sorge, die Kameras könnten missbraucht werden. So gaben in der Studie von BITKOM rund 54 Prozent der Befragten an, die Kameras könnten eine Atmosphäre der Überwachung erzeugen. Ein Viertel der Befragten befürchtete sogar, dass die Dashcams einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Privatsphäre darstellen. Eine Sorge, die es grundsätzlich ernst zu nehmen gilt. Denn laut dem Bundesdatenschutzgesetz sind „heimliche Aufnehmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässig.“ Grund dafür ist, dass solche Aufnahmen „einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen.“ Datenschützer beobachten den Trend deshalb sehr kritisch.
Wie München.tv berichtete, erzielten Datenschützer im August des letzten Jahres bereits den ersten Erfolg gegen Dashcams. Vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach wurde der Gebrauch von Dashcams, die das Verkehrsgeschehen permanent aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig erklärt. Laut Urteil des Gerichts sind die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis. Verboten ist der Einsatz von Dashcams deshalb allerdings noch nicht. Vielmehr ist die rechtliche Lage weiterhin unklar. Wie Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, erklärt, komme es vor allem auf die Verwendung der Aufnahmen an. Im privaten Rahmen (z. B. Urlaubsvideos) sei die Benutzung von Dashcams in Ordnung. Sollten die Videos jedoch der Polizei zur Verfügung gestellt oder bei Youtube veröffentlicht werden, müsse vorher die Zustimmung aller Betroffenen eingeholt werden.