Die CSU will überprüfen, mit wie viel Alkohol im Blut man noch Fahrrad fahren kann. Bisher gilt man erst ab 1,6 Promille als fahruntauglich, solange man nicht auffällt oder einen Unfall baut. Jetzt wird geprüft, ob schon bei 1,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Bislang können Radfahrer mit weniger als 1,6 Promille straflos auf ihrem Drahtesel unterwegs sein. Erst ab 1,6 Promille wird der Radler als fahruntauglich eingestuft. Nur wenn der Polizei Fahrauffälligkeiten ins Auge stechen oder der alkoholisierte Fahrer an einem Unfall beteiligt ist, drohen für ihn schon ab 0,3 Promille Konsequenzen.
Autofahrer dagegen sind schon ab einem Wert von 1,1 Promille laut Gesetz fahruntauglich. Eberhard Rotter, der verkehrspolitische Sprecher der CSU gibt bekannt, dass man diese Grenze für Radler zumindest überprüfen müsse, da sie nicht mehr zeitgemäß sei.
Innenministerium hält an Vorgaben fest
Das Innenministerium hält dagegen an den derzeitigen Grenzwerten fest. „Die Promillegrenze bleibt, wie sie ist“, sagte ein Sprecher. Für diese Haltung gibt es demnach zwei Gründe. Erstens verletzten betrunkene Radfahrer meist nur sich selbst und zweitens befürchtet man, dass die Alkoholisierten dann gleich mit dem Auto fahren.
Für die Biergarten-Besucher hätte eine Anpassung harte Konsequenzen. Vermutlich würde schon die zweite Maß reichen, um die Grenze zu überschreiten. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU wäre auch mit einem Kompromiss einverstanden: „Ich könnte mir vorstellen, die 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit einzuordnen“, erklärt Rotter.
Bei einem höheren Wert würde er dann ein Bußgeld aussprechen. Am Donnerstag wurde das Thema nun im CSU-Ausschuss diskutiert und man einigte sich darauf, die Einführung einer Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille prüfen zu lassen.
Bevormundung der Radler
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) ist auch von dem beschlossenen Kompromiss nicht überrascht. Dennoch kritisierte er den Vorschlag der CSU. Der Verein sieht durch eine solche Regelung eine „Bevormundung“ und eine „übertriebene Fürsorge“. Der VEBWK glaubt dagegen an die Eigenverantwortung der Radfahrer.
Zudem glauben die Wirte, dass viele Biergärten nur mit dem Rad erreichbar seien. „Die eine oder andere Maß Bier gehört für viele einfach dazu“ gibt VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller zusätzlich zu bedenken. Eine Umsetzung der Verschärfung würde daher einige Schwierigkeiten für die Bierliebhaber nach sich ziehen.
Derzeitige Regelung
Doch noch gilt: Wer mit über 0,3 Promille fahrauffällig unterwegs ist, bei dem kann es zu einer Strafanzeige kommen. Wer noch mit über 1,6 Promille weiter radelt, dem drohen neben einer Geldstrafe auch drei Punkte in Flensburg und eine MPU. Es kann auch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge oder ein Radfahrverbot kommen.
Daher, liebe Radler, bleiben Sie vorsichtig und nehmen lieber einmal ein Taxi oder gehen zu Fuß, um den Ausflug in Münchens schönste Biergärten nicht am nächsten Morgen bereuen zu müssen. Zumal spätestens ab 1,1 Promille nicht nur das Sehvermögen, sondern auch die Reaktionsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist.