Mo., 16.07.2018 , 13:40 Uhr

Wohnungs-Zweckentfremdung: Gericht verhängt 33.000 Euro Geldbuße

Ein Münchner Unternehmer muss 33.000 Euro Geldbuße zahlen, weil er seine Wohnung serienmäßig an Medizintouristen vermietete.

 

Er wurde wegen Zweckentfremdung von Wohnraum verurteilt, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte. Der Mann hatte Ende 2012 eine 104 Quadratmeter große Wohnung im Arabellapark gemietet – für 1980 Euro pro Monat. Er lebte dort allerdings nicht selbst, sondern überließ die möblierte Wohnung Patienten und ihren Angehörigen, die für medizinische Behandlungen nach München kamen. Ein Untermieter zahlte 3000 Euro monatlich für die Wohnung, wie eine Kontrolle der Stadtverwaltung ergab.

 

 

Gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt über 50 000 Euro legte der Unternehmer Widerspruch ein, das Gericht verurteilte ihn aber schließlich zur Zahlung von 33 000 Euro. „Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in München besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken, so dass die Geldbuße auch einem Nachahmungseffekt entgegenwirken und abschrecken soll“, heißt es in der Begründung des bereits im September 2017 gesprochenen und seit April 2018 rechtskräftigen Urteils.

 

Das lukrative Geschäft mit Medizintouristen belastet den schwierigen Wohnungsmarkt in der bayerischen Landeshauptstadt seit Jahren zusätzlich. Das Wohn- und Gewerbegebiet Arabellapark macht deshalb immer wieder Schlagzeilen. In unmittelbarer Nähe gibt es mehrere Kliniken.

 

dpa

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