Münchner Zöllner haben das Fell eines Polarwolfs in einem Paket aus den USA entdeckt. Die Empfängerin, die das Fell nach eigenen Angaben als Dekoration verwenden wollte, muss nun mit einer fünfstelligen Geldstrafe rechnen.
„Das Tier selbst, sowohl im lebenden als auch im toten Zustand, sowie Produkte, die daraus hergestellt werden, sind unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Die Empfängerin, eine Frau aus München, wollte die Sendung am Montag abholen. Ein Bekannter aus Florida hatte das präparierte Fell des Tieres als Geschenk an die Frau verschickt. Beim routinemäßigen Öffnen des Paketes entdeckten die Beamten schließlich die verbotene Fracht.
Da der Polarwolf nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen ein sehr seltenes Tier ist, hat das Fell nach Angaben des Zolls einen hohen materiellen Wert. Papiere, die die Einfuhr gestatten, konnte die Frau nicht vorlegen.