Di., 07.01.2014 , 10:03 Uhr

Achtung: die Hundesteuer wird fällig!

Die vierbeinigen Kameraden bringen viel Freude, viel Arbeit – und sie kosten leider auch ein bisschen was.

 

Die Hundesteuer wird wieder fällig – hier alles, was dazu wissenwert ist.

 

 

Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden gehaltenen Hund im Jahr 100 Euro.

Kampfhunde werden mit einem Satz von 800 Euro im Jahr besteuert.

 
Auskünfte zu Erlass und Befreiung von der Hundesteuer werden unter folgenden Rufnummern erteilt:

2 33-2 83 11 und 2 33-2 38 35.

 
Anlegen einer Hundesteuermarke

 
Zur Kennzeichnung eines angemeldeten Hundes gibt das Kassen- und Steueramt bei der Anmeldung des Hundes ein Hundezeichen aus. Der Hundehalter darf seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit dem sichtbar befestigten gültigen Hundezeichen umherlaufen lassen.

 
Durchführung von Kontrollen

 
Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes überprüfen im Außendienst in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, ob die Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund bei der Steuerbehörde der Stadt angemeldet haben. Bei Missachtung der Vorschriften können Verwarnungsgelder beziehungsweise Bußgelder verhängt werden. In besonders schweren
Fällen können Verstöße als Vergehen mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

 
Erhebung der Hundesteuer

 
Die Landeshauptstadt München macht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Möglichkeit Gebrauch, Hundesteuerbescheide nicht jährlich, sondern nur in den Fällen zu erlassen, wenn sich Änderungen, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken, ergeben. Es ergeht keine gesonderte schriftliche Zahlungserinnerung mehr.

 
Auskünfte

 
Wer einen Hund anmelden will oder weitere Informationen zur Hundesteuer wünscht, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München, unter der Telefonnummer 2 33-2 81 18 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramts haben gleitende Arbeitszeit. Telefonisch sind
die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 12.30 Uhr zu erreichen.

 

 

Anmeldung

 
Die Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie ihn aufgenommen haben oder – wenn der Hund ihnen durch Geburt von einer von ihnen gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt
anzumelden.

 
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden. Die Anmeldung eines Hundes ist schnell, einfach und problemlos möglich:
– Online unter www.muenchen.de – Rubrik Rathaus – Dienstleistungsfinder
– Hundesteuer – Hund anmelden – Anmeldung online
– telefonisch unter 2 33-2 81 18
– per Fax unter 2 33-2 39 24
– schriftlich beim Kassen- und Steueramt, KF 23, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München
– persönlich montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Straße 11, Zimmer 303 oder 304

 
Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

 
Abmeldung

 
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem ihm der Hund abhanden gekommen oder der Hund verstorben ist oder nachdem der Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.

 

 

Lastschrifteinzugsverfahren

 
Sofern daran teilgenommen wird, werden die festgesetzten Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, dann erfolgt die Belastung des Bankkontos zum nächsten Werktag. Wurde bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die Forderungen zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN und BIC) mit der Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID DE 34 LHM 00 00 00 15 55 6 der Landeshauptstadt München abgebucht.

 

 

 

jn / Rathaus Umschau

 

 

 

Hund hundesteuer Steuer

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