Fr, 13.10.2017 , 11:22 Uhr

Ärger mit Billig-Tattoo - 1000 Euro Schmerzensgeld

Eine Münchnerin ließ sich einen Liebesschwur auf den Unterarm tätowieren. Doch die Tätowiererin ihrer Wahl hatte anscheinend keine Ahnung von ihrem Handwerk. Die Kundin verklagte daraufhin die Tätowiererin und bekam 1000 Euro Schmerzensgeld.

 

Tattoos sind voll im Trend. Während der Körperkult früher auf Strafgefangene oder Matrosen beschränkt war, ist er inzwischen in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das bedeutet zum einen, dass Tätowierte nicht mehr ganz so stark stigmatisiert sind. Zum anderen ist aber auch eine regelrechte Industrie entstanden. Besonders begabte Künstler können sich auf den Körpern ihrer Kunden verewigen und dabei auch noch gutes Geld verdienen.

 

Doch diese Verheißungen locken leider auch Hochstapler. Sie versprechen ihren Kunden das Blaue vom Himmel und das zu verlockend günstigen Preisen. Das Schlimme daran: Die Tätowierten müssen im schlimmsten Fall ihr Leben lang mit einem Horror-Tattoo herumlaufen. Eine Entfernung kostet Tausende Euros, ist langwierig und schmerzhaft. Die Schuld sucht der Kunde beim Tätowierer, während sich dieser auf die künstlerische Freiheit beruft. Aber wer beurteilt eigentlich, ob ein Tattoo handwerklich gut gemacht ist oder nicht?

 

 

Die Antwort: Das Amtsgericht. Ins Spiel kam das kürzlich auch bei einer Münchnerin. Die wollte sich aus Liebe zu ihrem Partner einen romantischen Schriftzug auf den Unterarm tätowieren lassen. Dort sollte auf Französisch stehen: „Ich liebe Dich, mein Schatz. Du bist mein Leben. Wir für immer zusammen. Liubov <3 Alexej.“ Eine Liebeserklärung, die also buchstäblich unter die Haut ging. Weil die Kundin mit dem Ergebnis sehr unzufrieden war, nahm sich das Gericht der Sache an.

 

Das Tattoo war ein echtes Schnäppchen. Gerade einmal 80 Euro sollte es ursprünglich kosten. Weil noch etwas korrigiert werden musste, stach die Tätowiererin einmal nach und verlangte dafür weitere 20 Euro. Als der Schriftzug verheilte, stellte die Kundin schnell fest, dass das Ganze so gar nicht ihren Vorstellungen entsprach. Sie zog in Erwägung, das Tattoo entfernen zu lassen. Weil sie sich durch das Werk der Tätowiererin derartig entstellt fühlte, verlangte sie vor Gericht Schmerzensgeld. Außerdem wollte sie sämtliche Folgekosten von der Angeklagten erstattet haben. Sie bekam Recht.

 

Gutachter stellte handwerkliche und gestalterische Mängel fest

 

Die Tätowiererin behauptete, sie sei erfahren. Auch hatte sie auf ihrer Internetpräsenz fremde Werke als ihre verkauft – und so letztlich die Kundin getäuscht. Doch das war für den Richter gar nicht so sehr erheblich. Wichtiger war ein Gutachten, das „handwerkliche und gestalterische Mängel“ am Schriftzug ausmachte. Es seien beispielsweise  „unterschiedliche Strichbreiten und verwackelte Linien“ zu erkennen und die Namen seien „völlig unscharf“. Das Urteil des Sachverständigen war also eine deutliche Kritik am Handwerk der Schwabinger Tätowiererin.

 

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Kundin mehr von einer professionellen Tätowiererin erwarten dürfe als das. Die Angeklagte lieferte sozusagen eine schlechte Ware. Und das ist eben gerade bei Tattoos besonders folgenschwer. Finanziell dürfte sich die Angelegenheit für die Künstlerin also nicht gelohnt haben, denn durch die 1000 Euro Schmerzensgeld war das „Kunst-Experiment“ wohl ein ziemliches Negativgeschäft. In Zukunft sollte sie sich dann doch besser klassisch mit dem Pinsel an der Leinwand versuchen.

 

sh

 

Amtsgericht München Schmerzensgeld tattoo
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