Di., 11.08.2015 , 14:08 Uhr

Dauerhaftes Vermieten über Airbnb & Co. - Münchner SPD will dagegen vorgehen

Die Geschäftsidee von „airbnb“ & Co., Wohnungen über das Internet problemlos und steuerfrei an Touristen zu vermieten, ist gut – wohl zu gut. Denn immer mehr Münchner bieten dort ihre Wohnung dauerhaft an. Laut Stadt-SPD seien davon bis zu 2000 Wohnungen betroffen. Sie fordert, den „illegalen Vermietungen“ Einhalt zu gebieten.

 

München – Mit gleich zwei Maßnahmen will die Münchner Stadt-SPD gegen die illegale dauerhafte Vermietung von Wohnungen an Touristen vorgehen. Zum einen soll nach Hamburger Vorbild ein Gesetz geändert werden, um besser gegen die „Vermieter“ (oft auch Mieter, die wiederum untervermieten) vorzugehen. Zum anderen soll es ein „Expertenhearing“ geben – zum Thema: „Wie kann die illegale Vermietung von über 2000 Wohnungen in München an Touristen möglichst rasch beendet werden?“

 

Eigentlich ist es keine schlechte Idee: Man ist im Urlaub, geschäftlich unterwegs oder wohnt eine Zeit lang bei seiner besten Freundin. Nebenher lässt sich mit der leerstehenden Wohnung dann eigentlich ein bisschen was dazu verdienen, indem man diese im Internet auf Portalen wie airbnb, etc. zur Vermietung anbietet. In den letzten Jahren bieten immer mehr Internetportale solche Dienstleistungen an. Marktführer sind – nicht nur in München – airbnb und wimdu. Zählt man die Angebote auf allen Internetportalen zusammen, ist die Zahl laut Experten inzwischen auf über 2.000 Wohnungen in der Landeshauptstadt hochgeschnellt.

 

Plattformen ermöglichen „Geldmacherei“:

 

Es ist in vielen Fällen bereits ein richtiges Geschäftsmodell geworden, seine Wohnung „unterzuvermieten“ – täglich, wöchentlich, gar monatlich oder jährlich. Immerhin bieten etliche Personen fast das ganze Jahr über ihre Zimmer oder Wohnungen an, obwohl sie keine Genehmigung dafür vorweisen können oder auch nur einen Cent Steuern für ihre zusätzlichen Einnahmen bezahlen. In einigen Fällen ist bekannt, dass sie damit ein vielfaches dessen verdienen, was die Wohnungen zum üblichen Mietpreis eigentlich Wert wären. Auch Mieter, die wiederum via Netz untervermieten, kassieren oft das Vielfache dessen, was sie selbst an Miete für ihre Wohnung bezahlen. Sie zweckentfremden also ihre eigenen vier Wände und funktionieren diese zur Ferienwohung um, die wiederum dem allgemeinen Mietmarkt fehlen.

 

Teilweise nimmt das Dimensionen an, die kaum noch vertretbar sind und mit denen sich so mancher eine goldene Nase verdient. Dem gegenüber hat Hamburg mit dem seit 2 Jahren geltenden Wohnraumschutzgesetz gute Erfahrungen gemacht und den Vollzugsbehörden wirksame Instrumente gegen die illegale Nutzung von Wohnungen an die Hand gegeben, meint die SPD. So können u.a. die Betreiber von Internetportalen bereits für das Angebot nicht erlaubter Vermietungen mit hohen Geldbußen bestraft und zu umfassenden Auskünften über die Vermieter gezwungen werden.

 

Ferienwohnung ist „illegale Zweckentfremdung“

 

Wenn die Hamburger Regelungen vom Freistaat Bayern übernommen würden, könnten innerhalb eines überschaubaren Zeitraums über 2.000 illegal vermietete Wohnungen für den Münchner Wohnungsmarkt zurückgewonnen werden und der Verlust weiterer Wohnungen verhindert werden.

 

 

Im Hamburger Wohnraumschutzgesetzt heißt es: „Zweckentfremdet ist eine Wohnung dann, wenn sie nicht zum Wohnen genutzt wird. Unterschieden wird dabei aber zwischen einer legalen Zweckentfremdung und einer nicht legalen. Viele Arztpraxen, Kanzleien oder auch Kindertagesstätten haben Bestandsschutz und sind eine legale Zweckentfremdung. Nicht legal ist es, eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten, ohne dass es dafür eine erforderliche Genehmigung des zuständigen Bezirksamts gibt. Gegen welche zweckentfremdeten Wohnungen innerhalb des Wohnraumschutzgesetzes vorgegangen wird, muss im Einzelfall vom zuständigen Bezirksamt geprüft werden.“ (Quelle: http://www.hamburg.de/wohnraumschutz/4455094/hmbwoschg/).

 

 

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