Mo., 29.01.2018 , 13:59 Uhr

Bundespolizei unterbindet Party im Hauptbahnhof-Parkhaus

Eine unerlaubte Feier mehrerer Jugendlicher am Sonntagmorgen in einem Parkhaus im Münchner Hauptbahnhof lösten Beamte der Bundespolizei auf. Dabei kam es zu Widerstandshandlungen gegen Beamte sowie Einmischungen in Amtshandlungen.

 

Mehrere junge Menschen befanden sich gegen 01:30 Uhr im 4. Stock des Parkhauses am Bahnhofsplatz. Bei einem Streifengang nahmen zwei Beamte lautes Geschrei, Musik und klirrendes Glas wahr. Vor Ort trafen sie auf acht junge, überwiegend Alkoholisierte im Alter von 14 bis 18 Jahren.

 

Personenkontrolle eskaliert

 

Mehrere der offensichtlich Feiernden weigerten sich zunächst ihre Personalien preis zu geben. Ein 18-Jähriger aus Germering, bei dem später ein Atemalkoholwert von 0,9 ‰ gemessen wurde, weigerte sich, seine Hände aus der Hosentasche zu nehmen und wandte sich von den Beamten ab. Er ging weg und nahm eine am Boden stehende Bierflasche auf, die wenig später, als die Beamten ihn festhielten, zu Bruch ging.

 

Daraufhin mischten sich ein 17-Jähriger (1,24 ‰) und ein weiterer 18-Jähriger (ebenfalls 0,9 ‰) ein und bedrängten die Beamten massiv. Die Streife musste den Schlagstock androhen und setzte ihn auch einmal gegen den Oberschenkel eines Jugendlichen ein.

 

Polizei stellt Jugendliche mit Fesseln ruhig

 

Als Verstärkung eintraf und die Jugendlichen, vor der Mitnahme zur Dienststelle, durchsucht werden sollten, versuchten die Jugendlichen nach den Beamten zu schlagen. Daraufhin wurden alle drei gefesselt. Vier der Feiernden (allesamt 18 Jahre alt) wurden mit einem Platzverweis belegt und verließen das Parkhaus bzw. den Hauptbahnhof.

 

Neben den drei Tatverdächtigen musste auch ein 14-Jähriger, der Bruder des 17-Jährigen aus Pasing, den Beamten zur Wache folgen. Während die Pasinger Brüder von Erziehungsberechtigten abgeholt wurden, konnten die beiden 18-Jährigen die Dienststelle nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen freien Fußes verlassen.

 

Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Einer der Beamten wurde bei dem Einsatz leicht am Auge verletzt, konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen.

mhz/Bundespolizeiinspektion München

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