Di., 17.01.2017 , 10:23 Uhr

Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab

Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

 

Nach dem Prozess um das Verbot der rechtsextremen Partei NPD hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein entscheidendes Urteil gesprochen. Die NPD wird nicht verboten, so das Urteil.

 

Es wies mit seinem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“ (Az. 2 BvB 1/13)

 

Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch, und die NPD hatte zuletzt an politischer Bedeutung eingebüßt. Im September 2016 mussten die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtags-Mandate abgeben. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

 

Es ist bereits das zweite Mal, dass der Versuch, in Karlsruhe gegen die NPD vorzugehen, mit einem Misserfolg endet. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Bundesregierung und Bundestag, die das Verbot damals mit beantragt hatten, schlossen sich deshalb diesmal dem Bundesrat nicht an.

 

Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal, und das ist mehr als 60 Jahre her. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

 

Die 1964 gegründete NPD hat bundesweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen.

 

Hier sehen sie Zusammenfassungen des Prozesses von 2015:

 

 

Hier lesen Sie alles wichtige über den Prozess:

 

https://www.muenchen.tv/npd-verbot-alles-was-sie-zum-verfahren-wissen-muessen-142375/

 

ad/dpa

bundesverfassungsgericht npd NPD-Verbot Prozess Verbot

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 15.12.2025 Arbeit 4.0 in München: Warum dynamische Raumkonzepte der Schlüssel zum Erfolg sind Die traditionelle Vorstellung vom Arbeitsplatz – ein fester Schreibtisch in einem zentralen Büro, besetzt von neun bis fünf – erodiert zusehends. Angetrieben durch die Digitalisierung, einen globalisierten Wettbewerb und beschleunigt durch die Erfahrungen der letzten Jahre, befindet sich die Arbeitswelt in einem tiefgreifenden Wandel. Unternehmen und Fachkräfte definieren die Parameter für Produktivität, Zusammenarbeit und Erfolg 03.12.2025 Warum die Haustür wichtiger ist als Sie denken Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt: Einbrecher nutzen überwiegend leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren, doch auch Haustüren (https://oknoplast.de/haustueren/) sind häufige Angriffsziele. Entscheidend ist die Widerstandsdauer. RC2-Türen halten einem Einbruchsversuch mindestens drei Minuten stand, RC3-Türen mindestens fünf Minuten. Das klingt nach wenig Zeit, doch genau diese Minuten machen den Unterschied: Die meisten Gelegenheitstäter geben bereits nach wenigen