Fr., 10.03.2017 , 14:42 Uhr

Das müssen Sie beim Crowdfunding beachten

Crowdfunding Plattformen bieten allerlei Möglichkeiten in die verschiedensten Ideen von kreativen Menschen Geld zu investieren. Dass es dabei zu Problemen beim Zoll kommen könnte, wissen jedoch die wenigsten Geldgeber.

 

Leuchtende Papier-Fliegen zum selbst basteln. Ein mithilfe eines Smartphone steuerbarer Roboter-Tiersitter. Oder wie wäre es mit einem Kochbuch, das von Flüchtlingen geschrieben wurde? Auf der Crowdfunding-Plattform Kickstarter kann man in so einige mehr oder weniger vielversprechende Geschäftsideen investieren. Dabei stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wieviel Geld man einem Projekt zu Gute kommen lassen möchte. In den meisten Fällen wird vor der Investition bekannt gegeben, was bei einer erfolgreichen Finanzierung als „Belohnung“ winkt.

 

Anhand des folgenden Beispiels soll die Problematik veranschaulicht werden, mit der nicht nur die Zollämter, sondern auch die Investoren zu kämpfen haben: „Wenn wir für ein Smartwatch – Projekt rund 20 USD bezahlen, bekommen wir als Prämie ein Geschenkset, bestehend aus T-Shirt, Schlüsselanhänger und eben dieser Smartwatch, versprochen, welches einen Wert von 100 USD aufweist. Dieses Projekt wird jedoch in den USA, also einem Nicht-EU-Staat, produziert. Und nun kommt der Zoll ins Spiel – denn bei gelungener Finanzierung wird die Belohnung aus dem Nicht-EU-Staat an den Investor per Post verschickt, welche als Drittlandsware beim Zoll ankommt. Der Crowdfunder muss seine Postsendung also im Zollamt abholen und ggf. sogar noch Einfuhrabgaben entrichten. Hierbei gestaltet sich die Zollwertermittlung jedoch besonders schwierig, denn der Zollwert muss dann in der Regel nach der sogenannten Schlussmethode ermittelt werden, was schnell sehr teuer werden kann für den Geldgeber“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

 

Zusätzlich stellt sich bei vielen Waren zudem die Frage nach der vorhandenen Produktsicherheit, so waren z.B. die ersten Smartwatches einer namhaften Firma allesamt nicht einfuhrfähig – die Investoren konnten somit ihre Prämie nicht erhalten.

 

Bei Plattformen wie Kickstarter, Indie-Go-Go o.ä. handelt es sich um sog. Crowdfunding Plattformen, d.h. jemand mit einer Geschäftsidee sammelt online das nötige Investitionskapital um seine Idee in die Wirklichkeit umzusetzen. Hier kann es sich um Kleinigkeiten wie u.a. kleine Haushaltshelfer, Handyzubehör oder Schmuck handeln.

 

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