Mi., 19.08.2015 , 11:15 Uhr

Dauerarrest wegen Schwimmbad-Sex - Verurteilter geht in Berufung

Zwei Wochen Dauerarrest für einen 18-Jährigen, der mit seiner Freundin in einem Schwimmbad Sex gehabt haben soll – Das Urteil eines Augsburger Richters hatte im Juli für Aufregung gesorgt. Jetzt geht der Prozess in die zweite Runde.

 

Am 2.Weihnachtsfeiertag haben sich ein 18-Jähriger und seine ein Jahr ältere Freundin in einem Erlebnisbad in Augsburg offenbar sexuell vergnügt. Problem an der Sache: Der Bademeister erwischte das Pärchen in flagranti, sogar Videoaufnahmen sollen den Liebesakt beweisen, der dem 18-Jährigen ein bitteres Gerichtsurteil eingebracht hat.

 

Ein Richter am Augsburger Amtsgericht hatte diesen vor knapp zwei Monaten wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einem Dauerarrest von zwei Wochen verurteilt. Am Mittwoch muss sich die Jugendkammer des Landgerichtes mit der Berufung befassen, der Angeklagte wollte das Urteil nicht hinnehmen.

 

Im ersten Prozess bestritt der junge Mann, dass es in der „Erlebnisgrotte“ der Therme zum Sex gekommen sei. Ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Amtsrichter glaubte diese Aussage nicht und verurteilte das Paar: Der Mann bekam zwei Wochen Dauerarrest, seine Partnerin absolvierte einen Wochenendarrest sowie 32 Stunden Hilfsdienste. Mit dem Urteil überbot der Richter sogar den Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

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Augsburg berufung Gericht München Schwimmbad Sex

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