Fr, 13.10.2017 , 10:23 Uhr

Der Countdown läuft – Rauchwarnmelderpflicht zum 1. Januar 2018

In vielen Wohnungen wird derzeit auf die Anbringung von Rauchwarnmeldern aufmerksam gemacht, denn in weniger als drei Monaten ist ein Rauchmelder in Neu- und Bestandsbauten in Bayern Pflicht.

 

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchwarnmelder hätten ihr Leben retten können.

 

Rauchwarnmelder ab 1. Januar 2018 bayernweit Pflicht

 

Noch 80 Tage haben Eigentümer von Wohnungen und Häusern Zeit, Rauchwarnmelder in ihren Gebäuden einzubauen, denn ab dem Stichtag 1. Januar 2018 sind diese Geräte in Bayern sowohl für Neu- (seit 1. Januar 2013) als auch Bestandsbauten Pflicht.

 

Wo muss der Rauchmelder angebracht werden?

 

Rauchwarnmelder sollen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. Des weiteren in allen Fluren der Wohnung oder dem Wohnhaus, über die eine Flucht ins Freie möglich ist. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller beziehungsweise den Dachboden nicht vergessen.

 

Worauf kommt es beim Kauf eines Rauchmelders an?

 

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“.

 

Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen:

Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität zum Beispiel gegen äußere Einflüsse und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt.

 

Außerdem sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet. Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der zum Beispiel den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.

 

Der Eigentümer ist für die Installation der Geräte verantwortlich. Verantwortlich für die Überprüfung und das Betriebsbereit halten der Melder ist der Mieter beziehungsweise der Bewohner einer Wohnung. Der Vermieter kann diese Aufgabe für den Mieter übernehmen. Im Falle eines Eigenheims ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

mhz/Branddirektion München

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