Mo., 11.01.2016 , 10:34 Uhr

Drogenhandel vor den Augen der Polizei - Dealer wird zwei Mal verhaftet

Hauptbahnhof: Obwohl er in Sichtweite von Polizeibeamten stand, schreckte ein 27-Jähriger nicht davor zurück, Drogen zu verkaufen. Auch seine anschließende Verhaftung konnte ihn nicht davon abhalten, wenige Stunden später erneut Marihuana zu verkaufen.

 

 

Donnerstagabend konnten Polizeibeamte einen 27-jährigen Mann dabei beobachten, wie er eine sogenannte Plombe mit einem Gramm Marihuana am Bahnhofsplatz verkaufte und anschließend für weitere Geschäfte vor Ort verweilte. Unmittelbar danach verkaufte er einer weiteren Person ein Gramm Marihuana für 20 Euro.

 

Trotz uniformierten Polizeikräften, welche in Blickweite des Dealers Personenkontrollen durchführten, ließ er sich bei seinen Geschäften nicht abschrecken. Nach der zweiten Übergabe wurde der 27-Jährigen von der Polizei vorläufig festgenommen. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

 

Später an diesem Tag konnten Polizeibeamte den 27-Jährigen am Bahnhofsplatz erneut dabei beobachten, wie er abermals händlertypisches Verhalten zeigte. Augenscheinlich agierte er nun zusammen mit einem 25-jährigen Mann.

 

Der 27-Jährige bot im weiteren Verlauf einem Kaufinteressenten erneut Marihuana an. Da er am Bahnhofsplatz einen Polizeibeamten in ziviler Kleidung erkannte, dirigierte er den Kaufinteressenten in eine ruhigere Seitenstraße. Dort verständigte er schließlich telefonisch den 25-Jährigen, welcher dann eine Plombe mit einem Gramm Marihuana überbrachte. Für dieses Gramm Marihuana erhielt er ebenfalls 20 Euro.

 

Unmittelbar danach wurden die beiden Verkäufer von den Polizeibeamten vorläufig festgenommen. Bei dem 25-Jährigen konnten noch weitere zwölf verkaufsfertige Marihuana-Plomben sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden bei ihm 115 Euro, welche wahrscheinlich aus vorangegangenen Drogengeschäften stammen dürften, beschlagnahmt.

 

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass beide Täter ihre Geschäfte zusammen ausübten. Beide Personen wurden wegen gewerbsmäßigem Handel zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München vorgeführt.

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