Mi., 05.08.2015 , 13:42 Uhr

Ehrlicher Finder – 17-Jähriger will 500 Euro zurückgeben und wird bestohlen

Ein 17-Jähriger hat am Montag beobachtet, wie eine Frau unter dem Karlstor einen 500-Euro-Schein verlor. Als er das Geld zurückgeben wollte, kam allerdings ein 42-Jähriger hinzu und nahm ihm das Geld weg. Die Polizei wurde alarmiert und der Mann festgenommen.

 

Am Montag konnte ein 17 Jahre alter Schüler beobachten, wie einer Frau ein Geldschein aus der Tasche fiel. Es handelte sich dabei um einen 500-Euro-Schein. Der junge Mann war gemeinsam mit Bekannten in der Fußgängerzone am Stachus unterwegs. Direkt unter dem Karlstor verlor die Frau ihr Geld. Der Schüler hob den Schein auf und wollte der Frau hinterherlaufen, um ihr den Schein wiederzugeben. Noch bevor er und zwei Begleiter die Frau erreichten, stelle sich ihnen ein 42 Jahre alter Mann in den weg. Er behauptete, dass der Schein sein Geld sei und nahm ihn einfach an sich.

 

Die Gruppe der Jugendlichen alarmierte sofort eine Polizeistreife in der Nähe. Sie schilderten den Fall und baten um Hilfe. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den Geldscheindieb ausfindig machen und festnehmen. Bei einer Durchsuchung konnte der 500-Euro-Schein aufgefunden werden. Der 42-Jährige Kaufmann wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

 

Die eigentliche Eigentümerin des Geldscheins ist bisher noch nicht aufgefunden worden. Ihr war das ganze Geschehen vermutlich gar nicht aufgefallen.

 

Die jungen Männer haben genau richtig gehandelt, denn Fundsachen darf man rechtlich nicht einfach behalten. Eine verlorene Sache ist zwar besitz-, aber nicht herrenlos. Das bedeutet, dass der Besitzer auch nach dem Verlust des Gegenstandes dessen Eigentümer bleibt. Man macht sich sogar der Unterschlagung (§ 246 Strafgesetzbuch – StGB) strafbar, wenn man eine Fundsache einfach behält, die jemand anderes verloren hat. Das kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

 

 

(pol/jh)

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