Di., 08.12.2015 , 12:25 Uhr

Einführung von Teilzeit-Krankschreibungen in Deutschland?

Um die Krankenkassen zu entlasten, könnten sogenannte Teilzeit-Krankschreibungen eingeführt werden. Des Weiteren sollen psychisch kranke Personen schneller einen Therapieplatz erhalten.

 

 

Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn sechs Wochen lang weiter zu bezahlen. Danach zahlt die Krankenkasse dem Arbeitnehmer 70 Prozent vom letzten Bruttogehalt. Seit 2006 haben sich die Ausgaben der Kassen dafür fast verdoppelt, nämlich von 5,7 auf 10,6 Milliarden Euro. Um die Krankenkassen zu entlasten, sollen nun, ähnlich wie in Schweden, Teilzeit-Krankschreibungen eingeführt werden. Dies fordert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Des Weiteren sollen psychisch kranke Personen schneller Hilfe finden und schneller behandelt werden, da sie bislang teilweise monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen.

 

Anstatt der aktuell in Deutschland geltenden „Alles-oder-nichts-Regelung“ werden bei der Teilzeit-Krankschreibungen erkrankte Arbeitnehmer je nach Schwere der Erkrankung zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent krankgeschrieben. Der Arbeitnehmer arbeitet weniger und erhält demnach auch entsprechend weniger Krankengeld. Dieses System wird nun auch in Deutschland diskutiert. Die Teilkrankschreibung soll allerdings nur einvernehmlich zwischen Arzt und Patient erfolgen.

 

Anders als bislang, soll es ab dem ersten Krankheitstag die Möglichkeit geben, den Arbeitnehmer nur teilweise krankzuschreiben. Wird er nun beispielsweiße zu 50 Prozent krankgeschrieben, so erhält er die ihm zustehende Lohnfortzahlung nur zu 50 Prozent. Hinzu kommen allerdings weitere 50 Prozent seines ganz normalen Lohnes, da er auch weiterhin teilweise zur Arbeit gehen kann. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben, so löst die Krankenkasse die Lohnfortzahlung ab und zahlt dem Erkrankten 50 Prozent des Krankengeldes. Insgesamt hätte der Arbeitnehmer also mehr Geld zur Verfügung, als wenn er ausschließlich Krankengeld bezieht, wie bislang.

 

Des Weiteren soll der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung verbessert werden. Die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von psychischen Erkrankungen steigt stetig an. Die Erkrankten müssen teilweise monatelang auf einen Therapieplatz warten. Dies belastet auch die Krankenkassen. Erhalten die Erkrankten früher einen Therapieplatz, so sind sie schneller wieder gesund und können früher wieder zur Arbeit gehen.

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