Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geht es am Dienstag einmal mehr um den Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München.
Die Kläger – Anwohner und Geschäftsleute – wenden sich gegen einen aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz vor Lärm in der Bauphase sowie vor Erschütterungen beim späteren Betrieb. Mit einem Urteil wird am Dienstag nicht gerechnet.
Für den Streckenabschnitt Ost, der vor allem den Stadtteil Haidhausen betrifft, sind noch fünf weitere Klagen anhängig. Teils geht es ebenfalls um Lärmbelastungen, teils um einen eingeschränkten Zugang zu Geschäften während der Bauphase und damit verbundene Umsatzeinbußen. Teils wird auch die Streckenführung insgesamt infrage gestellt.
Die Verfahren für die Abschnitte West und Mitte sind nach Gerichtsangaben bereits abgeschlossen. Teils wurde das Eisenbahnbundesamt dabei zu Schutzauflagen verpflichtet. Zu einem Stopp des Projekts, den Gegner forderten, kam es nicht. Im April begann mit dem Spatenstich offiziell die Bauzeit.
Die zweite Münchner S-Bahn-Stammstrecke wurde mit fast vier Milliarden Euro veranschlagt. Sie soll von 2026 an die Kapazitäten der chronisch überlasteten Hauptstrecke durch die Innenstadt fast verdoppeln. Es ist das größte Verkehrsprojekt in Bayern.
dpa