Schon wieder ermittelt die Kripo wegen des gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr. Am Wochenende soll ein Pilot 30-50 Meter vom Flugzeug entfernt eine Drohne gesichtet haben.
Das teilte die Polizei heute per Pressemitteilung mit. Am Samstag (01.10.2016, gegen 18:15 Uhr) ist es demnach in der östlichen Einflugschneise zum Flughafen München erneut zur Sichtung einer Drohne in unmittelbarer Nähe eines Airbusses gekommen. Der Pilot der Passagiermaschine befand sich gerade im Landeanflug und meldete das unbemannte Flugobjekt im Luftraum zwischen Fraunberg und Berglern, ungefähr über dem Weiler Kugelstetten. Den Abstand zwischen Luftfahrzeug und Drohne schätzte er laut Polizei auf etwa 30 bis 50 Meter ein.
Die Kriminalpolizei Erding nun die Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen. Wer im genannten Bereich am Samstag Nachmittag entsprechende Wahrnehmungen gemacht hat und Angaben zu der Drohne oder dem verantwortlichen Drohnenpiloten machen kann, wird gebeten, sich umgehend unter der Telefonnummer 08122 / 968-0 mit der Polizei Erding in Verbindung zu setzen.
Die Kriminalpolizei weist noch einmal darauf hin, dass für den Flugbetrieb mit Drohnen klare gesetzliche Regelungen gelten und eine Annäherung an Luftfahrzeuge aller Art nicht nur überaus gefährlich, sondern auch verboten ist. Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr ist mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert.