Am zurückliegenden Wochenende wurden insgesamt fünf Männer von Beamten der Bundespolizei bei Personenkontrollen in Bahnhöfen Münchens aufgegriffen; sie waren allesamt von Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Am Freitag (22. November) wurde gegen 14:25 Uhr am Hauptbahnhof München ein 49-jähriger Rumäne festgestellt.Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hatte ihn zwecks Nichtbegleichung einer Geldstrafe in Höhe von 550 Euro wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben.
Am Freitag (22. November) wurde gegen 21:00 Uhr am Hauptbahnhof München ein 39-jähriger Deutscher kontrolliert. Ein Datenabgleich ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft München I wegen Hausfriedensbruch zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 257 Euro nicht beglichen. Aufgrund seines hohen Alkoholgehaltes musste er zunächst in die Klinik verbracht werden.
Am Samstag (23. November) wurde gegen 16:00 Uhr ein 44-jähriger Rumäne am Ostbahnhof einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft München I wegen der Nichtbegleichung einer Geldstrafe (Erschleichen von Leistungen) in Höhe von 1.350 Euro zur Festnahme ausgeschrieben worden war.
Am Samstag (23. November) ergab eine Personenkontrolle gegen 19:45 Uhr am Hauptbahnhof München, dass der Kontrollierte, ein 29-jähriger Deutscher, vom Amtsgericht Löbau wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nicht erschienen war. Auch die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte wegen der Sicherung einer Hauptverhandlung (wegen Raubes) nach dem Mann fahnden lassen.
Am Sonntag (24. November) wurde ein 43-jähriger Pole gegen 15:50 Uhr am Hauptbahnhof München aufgegriffen. Gegen ihn existierte eine Festnahmeausschreibung; er war einer gerichtlichen Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen.
Die fünf Gesuchten, drei davon, die ihre Geldstrafen nicht
bezahlen konnten, wurden allesamt dem Justizvollzug zugeführt.
cb