Di., 22.12.2015 , 12:04 Uhr

Gericht prüft Antrag von Uli Hoeneß auf vorzeitige Haftentlassung

Schon Anfang November hatte der Anwalt von Uli Hoeneß angekündigt, dass sein Mandant einen Halbstrafenantrag stellt. Nun liegt dem Gericht die Akte vor. Im Januar könnte eine Entscheidung fallen, ob der ehemalige FC-Bayern-Boss im März aus dem Gefängnis kommt.
 

 

Das Landgericht Augsburg wird in den kommenden Wochen den Antrag von Uli Hoeneß auf vorzeitige Haftentlassung prüfen. Vor Mitte Januar sei aber mit keiner Entscheidung zu rechnen, berichtete Justizsprecher Claus Pätzel am Dienstag. Der Anwalt des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten hatte bereits Anfang November mitgeteilt, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt hat. Sollte diesem stattgegeben werden, müsste der 63-Jährige nur die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen, der Rest würde auf Bewährung ausgesetzt.

 

Hoeneß war im März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Inzwischen ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München. Die Wochenenden kann er meist in seinem Haus am Tegernsee verbringen.

 

Der Antrag von Hoeneß sei nun bei der Ersten auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Augsburger Landgerichts in Landsberg am Lech eingegangen, sagte Pätzel. In der Landsberger Justizvollzugsanstalt hatte Hoeneß zunächst seine Gefängnisstrafe abgesessen.

 

Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Drittel der Zeit zur Bewährung ausgesetzt, der Paragraf 57 des Strafgesetzbuches ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte. „Die Kammer wird nach Anhörung des Verurteilten zu entscheiden haben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen“, erklärte Gerichtssprecher Pätzel. Wann die nicht-öffentliche Anhörung von Hoeneß stattfinde, werde nicht bekanntgegeben. Anfang März 2016 könnte Hoeneß dann auf freien Fuß kommen.

 

 

 

dpa

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