Fr., 14.12.2018 , 12:35 Uhr

Gericht schafft Klarheit: Gebühren für PayPal-Zahloption verboten

Seit Januar sind Extrakosten bei Onlinebezahlungen für die meisten Optionen verboten. Das Münchner Landgericht hat nun für Klarheit bei dem Betreiber PayPal gesorgt.

 

PayPal ist Betreiber des gleichnamigen Online-Bezahldienstes, der zum Bezahlen von Beträgen im Ein- und Verkauf beim Online-Shopping genutzt werden kann. Hierfür können die Kunden ihr Bankkonto oder ihre Kreditkarte hinterlegen und so einfach und schnell Transaktionen durchführen.

 

Hintergrund: Einige Unternehmen, wie zum Beispiel das Fernbusunternehmen Flixbus, fordern von ihren Kunden extra Gebühren, wenn diese per PayPal bezahlen wollen. Allerdings hat die Bundesregierung bereits Mitte Januar ein Gesetz festgelegt, das eine EU-Richtline zu Online-Überweisungen umgesetzt hat. Das Gesetz verbietet zusätzliche Gebühren bei Online-Transaktionen im sogenannten Sepa-Zahlungsraum. Denn Händler schließen für Zahlungsoptionen Verträge mit Dienstleistern ab, die die Überweisung durchführen und auch die Kreditwürdigkeit der Kundinnen und Kunden prüfen. Das seit Mitte Januar bestehende Gesetz verhindert, dass die anfallenden Kosten für diese Verträge auf die Kunden abgewälzt werden.

 

Das Problem: Der Bezahldienst PayPal fiel bisher nicht unter dieses Gesetz. Auch das Busunternehmen Flixbus bietet seinen Kunden an, per PayPal zu bezahlen, verlangt dafür aber zusätzliche Gebühren. Deshalb hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt.

 

Am Donnerstag hat das Landgericht München entschieden, dass dies verboten ist und dem Fernbusunternehmen untersagt, eine solche Gebühr für die PayPal-Bezahloption von den Kunden zu verlangen. Das Urteil von Donnerstag ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch es gibt zum ersten Mal eine Antwort auf die Frage, ob PayPal unter das Gebührenverbot fällt oder nicht. Auch für die Option „Sofortüberweisung“ darf Flixbus keine Zusatzgebühren mehr fordern.

 

Flixbus hatte selbst betont, inzwischen auf keine der Online-Bezahloptionen Gebühren zu erheben. Das Fernbusunternehmen will nun prüfen, ob es in Berufung geht.

 

ed/dpa

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