Fr, 11.12.2015 , 14:32 Uhr

Gerichtsurteil: „Idiotentest“ künftig nach fast jeder Alkoholfahrt

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Künftig werden auch Fahrer, die mit weniger als 1,6 Promille aus dem Verkehr gezogen werden, den sogenannten „Idiotentest“ ablegen müssen.

 

 

Bislang müssen Fahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, ablegen, da hier chronischer Alkoholmissbrauch vermutet wird.

 

Künftig will Bayern mit Alkoholsündern im Straßenverkehr härter ins Gericht gehen. Fast jeder, der im Freistaat seinen Führerschein wegen Alkohols am Steuer verliert, muss in Zukunft zum „Idiotentest“ – egal, wie viel Alkohol er im Blut hatte. Das geht aus einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hervor. „Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen“, heißt es in dem Urteil, über das am Freitag zunächst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte.

 

Das gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde. Eine Frau, die mit 1,28 Promille aus dem Verkehr gezogen wurde, hatte dagegen geklagt, zum „Idiotentest“ zu müssen. Die Klage wurde abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat allerdings die Revision zugelassen.

 

 

 

dpa

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