Ein sehr stark alkoholisierter 41-Jähriger rastete aus, als ihm eigentlich geholfen werden sollte. Ein Erste-Hilfe-Einsatz am Hauptbahnhof München eskalierte am Montagabend (23. März) so stark, dass mehrere Beteiligte verletzt wurden. Ein 41-jähriger Aubinger wurde so schwer verletzt, dass er in die Klinik gebracht werden musste.
Unkooperatives Verhalten und hohe Aggressivität von verletzten Alkoholisierten, die selbst Hilfe benötigen, ist für die Streifen der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof nichts Ungewöhnliches. Gestern Abend gegen 20:50 Uhr wurde eine Streife zu einem lautstarken Streit mehrerer Personen im Haupteingang gerufen. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein 41-Jähriger ohne Fremdeinwirkung, vermutlich aufgrund starker Alkoholisierung, zu Boden gestürzt und auf den Hinterkopf gefallen war. Der Mann aus Aubing blutete leicht aus der Nase.
Da er sich kaum auf den Beinen halten konnte, sollten sich Sanitäter des Mannes annehmen. Doch statt sich helfen zu lassen, beleidigte, schlug und trat der Mann zunächst gegen die Bundespolizisten. Im Rettungswagen eskalierte die Situation weiter als der Aubinger versuchte, nach zwei Sanitätern zu treten.
Da keine äußeren Verletzungen erkennbar waren, wurde er im Beisein der Sanitäter zunächst zur Dienststelle verbracht, wo ein Atemalkoholtest einen Wert von 3,15 Promille erbrachte. Als der 41-Jährige kurz darauf über zunehmende Übelkeit, Kopf und Schulterschmerzen klagte, wurde er von den Sanitätern in eine Münchner Klinik eingeliefert. Nachdem er die ihn begleitenden Beamten erneut beleidigte und zudem auch heftig bedrohte, verhielt er sich auch in der Klinik gegenüber dem Behandlungspersonal äußerst aggressiv. Zur Untersuchung wurde er auf Bitten der Ärzte zeitweise fixiert.
Als nach mehreren Untersuchungen Verletzungen am Kopf und an der Schulter ausgeschlossen werden konnten, er wieder selbstständig stehen und gehen konnte und zudem örtlich orientiert wirkte, wurde der Mann gegen 23:35 Uhr am Klinikum entlassen.
Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
jn / Polizei