Die bayerische Staatsregierung muss Oppositionsanfragen zum Steuerfall Uli Hoeneß nicht beantworten. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil klargestellt – und damit eine Klage der Grünen zurückgewiesen.
Steuergeheimnis – valides Argument oder einfach Ausrede? Die Grünen hatten geklagt, weil sie die Regierung dazu zwingen wollten, auf Fragen zum Fall Hoeneß zu antworten. Sie hatten im Mai 2013 in einer offiziellen Anfrage wissen wollen, wann Behörden oder die Staatsregierung von Hoeneß‘ Geldanlage in der Schweiz erfahren haben. Die Regierung lehnte die Beantwortung der Fragen mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis ab. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob dies das parlamentarische Fragerecht und damit die bayerische Verfassung verletzt oder nicht.
Dieses Urteil liegt nun vor, und zwar zugunsten der Staatsregierung. Gerichtspräsident Karl Huber verwies in der Urteilsbegründung auf das Steuergeheimnis und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das dem Fragerecht der Abgeordneten Grenzen setze. Die Verweigerung von Auskünften ohne detaillierte Begründung sei deshalb im Steuerfall Hoeneß «verfassungsrechtlich noch vertretbar».
jn / dpa