Mo., 02.07.2018 , 12:43 Uhr

Im NSU-Prozess stehen die letzten Worte der Angeklagten an

Nach mehr als fünf Jahren geht der Prozess um die beispiellose Serie des rechtsextrem motivierten NSU-Terrors zu Ende. Nun haben die Angeklagten das letzte Wort. Dann legt das Gericht den Termin für die Urteilsverkündung fest.

 

Im Münchner NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds» wird dieser Dienstag voraussichtlich der letzte Verhandlungstag sein. Die Angeklagten erhalten an diesem Tag Gelegenheit, die Verhandlung mit ihren letzten Worten abzuschließen. Danach zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Das Urteil gegen Zschäpe & Co. könnte dann in der darauffolgenden Woche verkündet werden.

 

Die Angeklagten werden bis auf einen von ihrem Recht wohl auch Gebrauch machen. Auch Beate Zschäpe will das Wort ergreifen, sagte vorab einer ihrer Verteidiger. Zschäpe werde etwa fünf Minuten sprechen. Bereits zur vergangenen Sitzung hatte sie Notizen bei sich, die offenbar den Text ihrer Ansprache enthalten.

 

Schlussworte werden auch von den Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Holger G. und Carsten S. erwartet. Auch sie planen nach Aussagen ihrer Anwälte Redezeiten von fünf bis zehn Minuten. Einzig André E., der sich als einziger Angeklagter nach wie vor offen als «Nationalsozialist» bekennt, plane keine letzten Worte.

 

Vorher muss das Gericht allerdings neuerlich die Beweisaufnahme für beendet erklären. Der Senat hatte nach den Plädoyers der drei ursprünglichen Pflichtverteidiger Zschäpes vergangene Woche noch einmal einen Sachverständigen vernommen. Unerledigt ist auch noch ein Beweisantrag der Verteidiger.

 

Im NSU-Prozess geht es um eine überwiegend fremdenfeindlich motivierte Mord- und Anschlagsserie. Die beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben über Jahre hinweg zehn Menschen in ganz Deutschland erschossen und in Köln zwei Sprengstoffanschläge verübt. Nach einem gescheiterten Banküberfall nahmen sie sich das Leben.

 

Beate Zschäpe lebte mit den beiden Männern fast 14 Jahre gemeinsam im Untergrund. Die Bundesanwaltschaft hält sie für eine Mittäterin und hat lebenslange Haft gegen sie beantragt. Ihre beiden Verteidigerteams halten sie dagegen bei allen Terrorverbrechen für unschuldig. Lediglich eine Strafe für die Brandstiftung der Fluchtwohnung in Zwickau sei angebracht. Die beiden Wunschverteidiger Zschäpes halten zudem eine Bestrafung für die Beteiligung an Banküberfällen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis für angemessen.

 

dpa

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