Mo., 10.08.2015 , 12:31 Uhr

Im Suff am Steuer: Freie-Wähler-Politiker droht Strafverfahren

Ausgerechnet beim Sommerempfang des Landtags hat der FW-Abgeordnete Bernhard Pohl zu tief ins Glas geschaut und sich dann ans Steuer gesetzt. Nun kommt heraus: Der Politiker war so stark betrunken, dass ihm jetzt sogar Gefängnis droht. Pohl hatte schon mehrmals Probleme mit dem Gesetz.

 

München – Dem schwäbischen Freie-Wähler-Politiker Bernhard Pohl droht nach einer Alkoholfahrt ein Strafverfahren. Laut Gutachten saß Pohl nach dem Sommerempfang des Landtags auf Schloss Schleißheim „absolut fahruntüchtig“ hinter dem Steuer seines Wagens. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag auf Anfrage.

 

„Absolut fahruntüchtig“ bedeutet, dass der Blutalkoholwert Pohls über 1,1 Promille lag. Das zählt rechtlich als Straftat und nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit. Den exakten Wert veröffentlicht die Staatsanwaltschaft nicht. Nach Paragraf 316 des Strafgesetzbuch könnte Pohl dafür sogar mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, sofern er angeklagt und verurteilt werden sollte.

 

Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit: Pohl wurde 2006 wegen „fahrlässiger Tötung“ verurteilt

 

Pohl hatte selbst mehrere Regelverstöße im Verkehr in den vergangenen Jahren eingeräumt. Nach Medienberichten soll er einmal sogar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden sein, weil ein Mensch bei einem von Pohl verursachten Unfall ums Leben kam. Ein Gericht betitelte ihn als unbelehrbar, als er einmal gegen ein Bußgeld vorgehen wollte, das er für zu hoch befand. Der Betroffene sei sich „seiner Vorbildfunktion als Landtagsabgeordneter nicht einmal ansatzweise bewusst“, heißt es beispielsweise in Unterlagen, die der Augsburger Allgemeinen vorliegen. 

 

Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zu den bisherigen Verfahren gegen Pohl nicht. Die Akten lägen noch nicht vor. Pohl hat bereits seine zwei Ämter als Vizefraktionschef der FW-Landtagsfraktion und als schwäbischer Bezirksvorsitzender ruhenlassen.

 

 

 

dpa / pm

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