Am Flughafen München kontrollierten die Zollbeamten einen Jugendlichen und seine Mutter – und fanden dabei ein Butterflymesser. Der Sohn hatte versucht, es heimlich nach Deutschland einzuführen.
Angang Juni dieses Jahres reiste eine Mutter mit ihrem Sohn von Bulgarien zurück nach Deutschland. Am Münchner Flughafen wurden die beiden dann vom Zoll kontrolliert. Dabei sellten die Beamten ein Soft-Air-Gewehr sicher, das nach dem Waffengesetz in Deutschland verboten ist.
Eine Überraschung gab es dann allerdings auch für die Mutter, denn bei der Kontrolle entdeckten die Beamten im Koffer nicht nur das Soft-Air-Gewehr. Den Zöllnern fiel auf, dass jemand etwas an das im Koffer innenliegende Gestänge geklebt hatte. Bei genauerer Überprüfung stellte es sich als Butterflymesser heraus.
Die Mutter versichte glaubhaft, nichts von dem Versteck gewusst zu haben. Auch ihr Sohn leugnete zunächst jegliche Kenntnis, gab aber dann nach weiterer Befragung zu, das Messer trotz Verbots der Mutter in Bulgarien erworben zu haben. Er habe es dann versteckt, sodass weder der Zoll, noch seine Mutter davon erfahren sollten.
Gegen die Mutter wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr der verbotenen Gegenstände eingeleitet.
jl