Di., 08.12.2015 , 12:55 Uhr

Knobloch: "Weitere rechte Parteien verbieten"

München  – Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, fordert weitere Verbotsverfahren gegen rechte Parteien. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Montag angekündigt, dass es im März eine mündliche Verhandlung zu dem Verbotsantrag geben werde. Dabei wird es darum gehen, ob die NPD verfassungswidrig ist und verboten werden muss.

 

 

„Das Verbot ist überfällig! Und es muss das Verbot von Parteien wie „Die Rechte“ und „Der III. Weg“ nach sich ziehen“, sagte die frühere Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland am Montag in München. Dabei bezog sie sich auf die Eröffnung des Hauptverfahrens in Sachen NPD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 

„Alles andere als die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wäre ein Armutszeugnis unseres Staates gewesen.“, so Knobloch weiter. Dass sich nicht alle Verfassungsorgane hinter den Verbotsantrag gestellt hatten, empfindet sie als Versäumnis. Die NPD ist laut ihrer Meinung Nährboden für menschenverachtenden Rechtsextremismus und Trainingslager für radikale Kräfte.

 

Auch Ministerpräsident Seehofer begrüßt Einleitung von NPD-Hauptverfahren

 

Im Ringen um ein NPD-Verbot hat auch CSU-Chef Horst Seehofer die Einleitung des Hauptverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. Das sei eine gute Nachricht, sagte Seehofer am Montagabend in München. Zwar wisse niemand, wie das Verfahren ausgehe – wichtig sei aber, dass es nun einmal eröffnet worden sei. Seehofer rief den Bundestag und die Bundesregierung auf, sich dem vom Bundesrat angestrengten Verbotsverfahren anzuschließen. Ein solches Signal würde dem Land gut tun, betonte er.

 

Lesen Sie auch:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, die Anträge über die Verhandlungen des Bundesrats zum NPD-Verbot durchzuführen. Mündliche Verhandlungstermine sind für den ersten, zweiten und dritten März 2016 angesetzt. Durchgeführt werden die Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 

Knobloch Partei Verbot

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