Do, 13.02.2014 , 14:16 Uhr

Kommunalwahl: Alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst

Am 16. März findet in München die Kommunalwahl statt – hier finden Sie alles, was Sie zum wählen wissen müssen – wo Sie das Kreuzchen setzen, müssen sie allerdings selbst entscheiden.

 

 
Die Kommunalwahl in der Landeshauptstadt München besteht aus der Stadtrats-, die Oberbürgermeisterwahl und der Wahl der Bezirksausschüsse. Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre und beginnt am 1. Mai.

 

 
Wer darf wählen?

 
Wählen dürfen alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag

 
– 18 Jahre alt sind
– seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in München haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten (Stichtag 16. Januar 2014)
– und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 
Das Wählerverzeichnis wurde am 9. Februar angelegt. Demnach sind derzeit 1.094.563 Münchnerinnen und Münchner stimmberechtigt. Diese Zahl wird sich in den Wochen bis zur Abstimmung beispielsweise durch Zuzüge
und Wegzüge noch verändern.

 

 

Wahlbenachrichtigung

 
Ab Dienstag, 18. Februar, werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Zustellung muss aufgrund gesetzlicher Regelungen am 22. Februar abgeschlossen sein.

Bürgerinnen und Bürger, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie glauben stimmberechtigt zu sein, bittet das KVR, sich bis zum 28. Februar bei der Wahlhotline unter 2 33-9 62 33 zu melden.

 

Die Wahlbenachrichtigung informiert die Münchnerinnen und Münchner über ihren zuständigen Abstimmungsraum und enthält Informationen über die Anforderung von Briefwahlunterlagen.

 
Briefwahl

 
Die Briefwahlunterlagen enthalten neben einem Wahlschein drei Stimmzettel (Stadtrat grün, Oberbürgermeister gelb, Bezirksausschuss grau), drei Stimmzettelumschläge (grün, gelb, grau) und einen hellroten Wahlbriefumschlag,
in den die Stimmzettelumschläge mit Stimmzetteln und der Wahlschein eingelegt werden müssen. Eine genaue Anleitung (Merkblatt für die Briefwahl) liegt den Briefwahlunterlagen bei.

 
Die Beantragung ist wie folgt möglich:

 
– Antrag per Post/Fax

 
Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Vordruck beantragt werden.

 
– Antrag per Internet

 
Briefwahlunterlagen können zudem im Internet unter www.briefwahlmuenchen. de online beantragt werden.

 

 

– Antrag persönlich

 
Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab Montag, 24. Februar, in den Wahlbüros der Landeshauptstadt München möglich. Dort kann auch gleich vor Ort abgestimmt werden:

 
Wahlbüro Zugang barrierefrei

 
– Bezirksinspektion Mitte Barrierefrei
Tal 31, Telefon 2 33-3 24 00

 
– Bezirksinspektion Nord Teilweise barrierefrei
Leopoldstraße 202 a, Telefon 2 33-3 86 12

 
– Bezirksinspektion Ost Barrierefrei
Trausnitzstraße 33 (Eingang Friedenstraße 40), Telefon 2 33-6 35 40

 
– Bezirksinspektion Süd Teilweise barrierefrei
Implerstraße 9, Telefon 2 33-3 98 88

 
– Bezirksinspektion West Teilweise barrierefrei
Landsberger Straße 486 im Bürgerzentrum Rathaus Pasing, Telefon 2 33-4 65 50

 
– Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt Barrierefrei
Ruppertstraße 19, Wartezone 1, Erdgeschoss, Telefon 2 33-9 62 33

 

 
Genaue Erläuterungen zur Barrierefreiheit der Wahlbüros sind im Internet erhältlich unter www.wahlamt-muenchen.de oder bei der Wahlhotline unter 2 33-9 62 33.

 

 
Öffnungszeiten ab 24. Februar

 
– Montag, Mittwoch 7.30 bis 15 Uhr
– Dienstag 8.30 bis 18 Uhr
– Faschingsdienstag (4. März) 8.30 bis 12 Uhr
– Donnerstag 8.30 bis 15 Uhr
– Freitag 7.30 bis 12 Uhr
– Freitag (14. März) 7.30 bis 15 Uhr

 
Im Gegensatz zu den anderen Wahlen besteht bei der Beantragung der Briefwahl zur Stadtrats-, Oberbürgermeister- und Bezirksausschusswahldie freie Wahl des Wahlbüros. Briefwahlunterlagen können somit unabhängig von der Wohnadresse in jedem Wahlbüro beantragt werden.

 

 

Versand der Briefwahlunterlagen

 
Achtung: Aufgrund der rechtlichen Besonderheiten bei der Kommunalwahl können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 24. Februar verschickt werden.
Alle Briefwahlanträge werden in der Regel am auf den Antragseingang folgenden Arbeitstag (Standardfälle mit Versand an die Wohnanschrift) beziehungsweise am auf den Antragseingang übernächsten Arbeitstag (Sonderfälle
wie beispielsweise der Versand an abweichende Adressen) zum Versand aufgegeben.

 
Die postalische Zustellung kann allerdings bis zu vier Arbeitstage dauern. Das Wahlamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die mittels Brief abstimmen möchten, den hierfür erforderlichen Antrag so rechtzeitig zu
stellen, dass eine Zustellung vor der persönlichen Abwesenheit erfolgen kann.

 

 
Ersatzwahlschein

 
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis zum 15. März, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

 
Die Ausstellung dieses Ersatzwahlscheines erfolgt bis zum 14. März, 15 Uhr, in jedem Wahlbüro, am letzten Tag der Frist (15. März, 8 bis 12 Uhr) aber nur im Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, Zimmer 3008.

 

 
Weitere Informationen

 
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine Teilnahme an der Abstimmung im Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigung oder unter Vorlage eines Ausweises nicht mehr möglich, es sei denn, man verwendet den
mit den Briefwahlunterlagen erhaltenen Wahlschein. Weitere Informationen sind unter www.wahlamt-muenchen.de erhältlich.

 

 

Für alle Fragen rund um die Durchführung der Kommunalwahl steht die Wahlhotline im Kreisverwaltungsreferat (Telefon 2 33-9 62 33) zur Verfügung.

 

 

jn / Wahlamt München

Kommunalwahl München Wahlamt
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