Mi., 07.03.2018 , 13:56 Uhr

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hob mit einem entsprechenden Urteil am Mittwoch eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.

 

Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der «Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung» untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

 

Die Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen und die Auflage mit dem Kopftuchverbot für unzulässig erklärt.

 

Diskussionen

 

Das Urteil hatte damals eine bundesweite Diskussion darüber ausgelöst, ob Kopftücher für Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal künftig weiterhin tabu bleiben. Die Bundesländer müssen dies in entsprechenden Gesetzen regeln.

 

 

Die damals 24 Jahre alte Frau hatte 2014 bei der Anstellung zum sogenannten juristischen Vorbereitungsdienst vom Dienstherrn die Auflage bekommen, dass sie «bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung» kein Kopftuch tragen darf. Dies betraf insbesondere die Teilnahme als Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Prozessen oder die Vernehmung von Zeugen. Der Freistaat will keine Zweifel an der Neutralität von Gerichten und Staatsanwaltschaften aufkommen lassen und sieht deswegen Kopftücher auf der Richterbank als undenkbar an.

 

Die Studentin fand hingegen, dass sie wegen ihres Glaubens diskriminiert werde. Deswegen klagte sie gegen die Auflage des Dienstherrn. Die Richter in Augsburg hatten insbesondere bemängelt, dass es kein Gesetz zu einem Kopftuchverbot für Referendarinnen gebe und das Ministerium ohne solch eine rechtliche Grundlage nicht weitreichend in die Grundrechte eingreifen dürfe.

 

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sah dies anders und ließ Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Kürzlich hat der Landtag ein neues Richter- und Staatsanwaltsgesetz beschlossen, das auch ein Kopftuchverbot enthält.

 

dpa

Gericht Gerichtssaal Islam Kopftuch Referendar Richter

Das könnte Dich auch interessieren

16.09.2026 Langzeitpraktikant*in Redaktion in Vollzeit 40h/Woche 09.09.2026 Sommer-Staycation in Bayern 2027. Warum die Airbnb-Geschenkkarte zum flexiblen Reisegutschein wird Der späte Start hat einen Vorteil, den viele erst auf den zweiten Blick sehen. Während in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Ende August die Schule wieder läuft, haben bayerische Familien noch zwei volle Ferienwochen vor sich. Wer diese zweite Hälfte nutzt, findet an Chiemsee, Tegernsee oder Bodensee spürbar mehr Ruhe und häufig auch günstigere Unterkünfte als im 04.09.2026 B2B-Marketing zur Wiesn: Wie Unternehmen das Oktoberfest 2026 strategisch nutzen Der September 2026 steht in München und weit über die Stadtgrenzen hinaus wieder ganz im Zeichen der bayerischen Tradition. Für Unternehmen bietet diese Zeit eine hervorragende Gelegenheit, Geschäftsbeziehungen abseits des klassischen Büroalltags zu pflegen und zu vertiefen. Das größte Volksfest der Welt ist nicht nur ein kulturelles Ereignis, sondern ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und ein idealer 03.09.2026 Professionelle Reinigungsmittel für Haushalt und Gastronomie: Effizienz und Hygiene auf höchstem Niveau Wer einmal erlebt hat, wie mühelos ein professioneller Fettlöser hartnäckige Einbrennrückstände vom Backofenrost löst, will nie wieder zur Drogerieware zurückgreifen. Genau diesen Qualitätssprung bietet der Wisch-Star Hygiene Shop – ein Sortiment, das ursprünglich für Profiküchen und Großbetriebe entwickelt wurde, aber längst auch in anspruchsvollen Privathaushalten seinen festen Platz gefunden hat. Professionelle Reinigungsmittel für Haushalt und