Mi, 07.03.2018 , 13:56 Uhr

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hob mit einem entsprechenden Urteil am Mittwoch eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.

 

Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der «Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung» untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

 

Die Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen und die Auflage mit dem Kopftuchverbot für unzulässig erklärt.

 

Diskussionen

 

Das Urteil hatte damals eine bundesweite Diskussion darüber ausgelöst, ob Kopftücher für Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal künftig weiterhin tabu bleiben. Die Bundesländer müssen dies in entsprechenden Gesetzen regeln.

 

 

Die damals 24 Jahre alte Frau hatte 2014 bei der Anstellung zum sogenannten juristischen Vorbereitungsdienst vom Dienstherrn die Auflage bekommen, dass sie «bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung» kein Kopftuch tragen darf. Dies betraf insbesondere die Teilnahme als Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Prozessen oder die Vernehmung von Zeugen. Der Freistaat will keine Zweifel an der Neutralität von Gerichten und Staatsanwaltschaften aufkommen lassen und sieht deswegen Kopftücher auf der Richterbank als undenkbar an.

 

Die Studentin fand hingegen, dass sie wegen ihres Glaubens diskriminiert werde. Deswegen klagte sie gegen die Auflage des Dienstherrn. Die Richter in Augsburg hatten insbesondere bemängelt, dass es kein Gesetz zu einem Kopftuchverbot für Referendarinnen gebe und das Ministerium ohne solch eine rechtliche Grundlage nicht weitreichend in die Grundrechte eingreifen dürfe.

 

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sah dies anders und ließ Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Kürzlich hat der Landtag ein neues Richter- und Staatsanwaltsgesetz beschlossen, das auch ein Kopftuchverbot enthält.

 

dpa

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