Do, 03.07.2014 , 13:38 Uhr

Mindestlohn beschlossen - die vbw kommentiert

„Kein guter Tag für Deutschland“. So hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. den Bundestagsbeschluss, in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, kommentiert. „Der Mindestlohn erhöht die Arbeitskosten von Millionen Beschäftigten in Deutschland, mit unabsehbaren Folgen für Wachstum und Beschäftigung in unserem Land. Überall dort, wo Kunden nicht bereit sind, für die Dienstleistung oder das hergestellte Produkt mehr zu bezahlen, wird der Arbeitsplatz verschwinden“, erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

 

Dass bestimmte Praktika nun in den ersten drei Monaten statt nur sechs Wochen vom Mindestlohn ausgenommen werden und der Mindestlohn von Zeitungsausträgern zeitlich gestaffelt wird, wertete Brossardt als Schadensbegrenzung.„Das ändert aber nichts daran, dass der Mindestlohn grundsätzlich falsch ist: Er orientiert sich nicht an der Realität des Arbeitsmarkts.“

Brossardt kritisierte die Haftungsverschärfungen für Unternehmen. Nach den ursprünglichen Plänen der großen Koalition hätte ein Unternehmen seiner Pflicht genügt, wenn es beim Einsatz von Subunternehmen deren Zuverlässigkeit hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohns gewissenhaft überprüft hat. „Diese Haftungsbefreiung wurde nun gestrichen. Damit ist jeder Unternehmer beim Einsatz eines Subunternehmens einem Haftungsrisiko ausgesetzt. Das ist falsch“, so Brossardt.

 

Die vbw erwartet zudem, dass durch den Mindestlohn auch ein neues Bürokratiemonster entsteht: So ist beispielsweise für viele Branchen eine Aufzeichnungspflicht für die geleistete Arbeit vorgeschrieben. Brossardt: „Dies ist überzogen und unverhältnismäßig. Immerhin wurde der ursprüngliche Vorschlag dahingehend verändert, dass die starren Vorschriften zu Arbeitszeitkonten nur gelten, soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Stunden nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts erfüllt ist. Die Regelung ist aber immer noch problematisch“, sagte Brossardt.

 

 

jn / vbw

Mindestlohn rossard vbw
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