Di, 07.01.2014 , 11:27 Uhr

Mord im Pflegeheim - Prozessbeginn am 9. Januar

In einem Altenheim in Kreuth soll eine Pflegehelferin 2012 einer Seniorin einen tödlichen Medikamentencocktail eingeflößt und die Tat als Selbstmord getarnt haben. Die Frau muss sich von diesem Donnerstag (9. Januar) an vor dem Münchner Schwurgericht gegen den Vorwurf des Mordes verteidigen. Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Habgier an.

 

Hintergrund:

 

Die Tat war im Mai 2012 durch sämtliche Medien gegangen.

In dem Kreuther Pflegeheim soll eine Pflegerin der dementen Insassin vorsätzlich eine tödliche Kombination aus Medikamenten verabreicht haben.

Die Angeklagte habe die Rückforderung von Goldschmuck befürchtet, den ihr die alte Frau ohne Zustimmung ihres Betreuers geschenkt hatte, so die Anklage.

 

Die demente 81-Jährige hatte aus Angst vor der Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines Heims zwei Selbstmordversuche unternommen. Zwar habe sich zwischenzeitlich ihr Lebensüberdruss gelegt, so die Anklage, ihre Stimmungslage sei jedoch schwankend gewesen, und dies habe die Angeklagte als ihre Pflegerin gewusst. Der 42-Jährigen sei auch klar gewesen, dass die Seniorin ohne Zustimmung ihres Betreuers über ihr Vermögen nicht verfügen konnte. Dennoch habe sie von der Seniorin ein breites Goldarmband und zwei Goldringe angenommen.

Laut Anklage wollte die Pflegehelferin die 81-Jährige in den Selbstmord treiben, um den Schmuck behalten zu können. Sie besorgte sich über ihren Freund, einen Arzt, verschiedene Betäubungsmittel, die sie am 27. Mai 2012 in eine Saftflasche gab. Am folgenden Tag stellte sie der Staatsanwaltschaft zufolge fest, dass die 81-Jährige den Saft nicht angerührt hatte. Sie habe nun der alten Frau die Nase zugehalten und ihr die Giftmischung in den Rachen geschüttet.

Der binnen kurzer Zeit eingetretene Tod des Opfers wurde nicht zuletzt wegen der Vorgeschichte zunächst für Selbstmord gehalten. Seit März 2013 sitzt die Angeklagte in Untersuchungshaft.

Ein Geständnis hat sie nicht abgelegt. Der Indizienprozess gegen sie ist vorläufig auf zehn Verhandlungstage bis zum 22. Januar angesetzt.

 

 

jn / dpa

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