Di, 09.12.2014 , 11:01 Uhr

München: Keine Freiheit - Weihnachten im Knast

Strafgefangene in Bayern können auch in diesem Jahr nicht auf eine Weihnachtsamnestie hoffen. Eine Verkürzung der Strafe auf dem Gnadenwege sollte nicht von der Zufälligkeit des Kalenders abhängig gemacht werden, begründete der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag seine Entscheidung.

 

Weihnachtsurlaub für Strafgefangene

Freikommen als Weihnachtsgeschenk will das Justizministerium um Winfried Bausback also nicht erlauben, auch wenn es sicher auf dem Wunschzettel vieler Insassen im Gefängnis stehen würde.

Die Jahreszeit hat für den Justizminister aber schlichtweg nichts mit den geltenden Urteilen zu tun.

„Außerdem wäre das eine ungerechtfertigte und auch verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche Bevorzugung gegenüber all den Gefangenen, deren Haftzeit zu anderen Jahreszeiten, etwa an Ostern oder Pfingsten, endet.“, plädoiert Winfried Bausback für die Rückkehr ins Kittchen nach den Feiertagen.

Es gibt aber trotzdem kleinere Zugeständnisse für ein frohes Weihnachtsfest außerhalb der Gefängniszelle:

Damit Häftlinge dennoch Weihnachten im Kreise ihrer Familie feiern könnten, gewährten die Haftanstalten Gefangenen aber unter bestimmten Bedingungen während der Feiertage Ausgang oder Urlaub. Von dieser Möglichkeit hätten die Gefängnisleitungen in den vergangenen Jahren großzügig Gebrauch gemacht, so Bausback. Im vergangenen Jahr hätten 773 Häftlinge davon profitiert.

 

 

Theoretisch kann jeder Straftäter Weihnachten auf freien Fuß kommen. Laut der Gefängnis-Informations-Seite knast.net müssen eigentlich nur drei Bedingungen dafür erfüllt sein:

Drei Mindestvoraussetzungen müssen für die Gewährung von Vollzugslockerungen erfüllt sein:

Die Beurteilung, bei wem so etwas zu vefürchten wäre und bei wem nicht, liegt einzig und allein in der Verantwortung der Gefängnisleitung.

 

 

adc / dpa

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