Di, 18.11.2014 , 08:06 Uhr

München: LBS Bayern bestätigt Kündigung von 26 000 gut verzinsten Altverträgen

Hochverzinste Altverträge kommen Bausparkassen in Zeiten von Minizinsen teuer zu stehen. Sie kündigen Verträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind – Verbraucherschützer sehen das kritisch

 

Die Bausparkasse LBS Bayern hat 26 000 Bausparverträge aus alten Zeiten gekündigt, um sich damit von früheren Zinsversprechen zu befreien. Für die Verträge hätten die Kunden zum Teil eine Verzinsung von 3,5 Prozent auf ihr Guthaben erhalten, sagte ein Sprecher der LBS am Montag in München. Der „Münchner Merkur“ hatte darüber berichtet. Aktuell liegt die Verzinsung für Bausparguthaben nur noch bei 0,25 Prozent.

 

Auch andere Bausparkassen hatten im vergangenen Jahr unter dem Druck der Mini-Zinsen ihre Altverträge aufgelöst. Verbraucherschützer sehen das kritisch. „Rechtlich ist das ein schwieriges Thema, weil es bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofs dazu gibt“, sagte Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern der Zeitung.

 

Betroffen von den Kündigungen der LBS Bayern mit Wirkung zum Mai 2015 sind Verträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Das heißt, die Kunden haben die erforderliche Summe inzwischen angespart, aber kein Darlehen in Anspruch genommen. In den Kündigungen bietet die LBS den Kunden nun an, das Guthaben zu überweisen oder in neuen Bausparverträgen zu den aktuell gültigen Konditionen anzulegen.

 

Reagiert ein Kunde nicht auf die Kündigung, wird das Geld nach Angaben des LBS-Sprechers auf ein zinsloses Zwischenkonto gelegt. Bisher hatte die Bausparkasse lediglich alte Verträge gekündigt, bei denen die Bausparsumme überschritten worden war.

Altvertragskündigung ist kein Einzelfall

 

Nach Angaben von Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist dies kein Einzelfall. Auch andere Bausparkassen hätten Altverträge gekündigt, bei denen die Bausparsumme noch nicht überschritten worden sei. Aus seiner Sicht handelt es sich rechtlich um eine Grauzone. Wer eine Rechtsschutzversicherung habe oder die Kosten eines Verfahrens selber tragen könne, sollte sich Rat bei einem Anwalt holen.

 

Nach Auffassung der LBS Bayern ist es aber rechtlich abgesichert, dass die Bausparkasse ein Kündigungsrecht nicht nur bei übersparten Verträgen hat – sondern auch bei solchen, die seit zehn Jahren zuteilungsreif sind und bei denen kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wurde.

 

Die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen erklärte, die Entscheidung liege in der Hand der einzelnen Institute. Der Verband der privaten Bausparkassen erklärte, er habe keine Kenntnis über entsprechende Kündigungen durch seine Mitglieder. Die Entscheidungen unterlägen den geschäftspolitischen Erwägungen der einzelnen Häuser, die der Verband im Detail nicht kenne.

 

RG / dpa

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