Der teuerste städtische Kita-Platz kostet in München rund 400 Euro im Monat. Eine junge Familie in München hat für eine private Kita aber 1380 Euro gezahlt und fordert davon nun etwa 1000 Euro von der Stadt zurück. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof könnte weitreichende Folgen haben.
Eine junge Familie in München bekommt von der Stadt nicht den Krippenplatz für ihren Sohn, den sie sich wünscht, also suchen die Eltern sich selbt eine geeignete Kita und müssen dafür aber 1380 Euro zahlen, da es sich um eine private Betreuungseinrichtung handelt.
Nun wollen sie von der Stadt München die Kosten für den selbstbeschafften Kita-Platz zurückerstattet bekommen – und sie könnten vom Bayerische Verwaltungsgerichtshof rechtbekommen. Denn dieser spricht in Anbach, wo das Verfahren stattfindet, von einem Musterverfahren – und ein folgenreiches Urteil bahnt sich an. Das Gericht hat nämlich in einem Vergleichsvorschlag Ende November bereits angedeutet, der klagenden Familie recht geben zu wollen.
Die Eltern hatten angegeben, dass die zuvor von der Stadt angebotenen Plätze bei einer Tagesmutter entweder zu weit weg gewesen wären, oder zu kurze Betreuungszeiten gehabt hätten. Ein angebotener Platz in einer städtischen Krippe sei zu spät gekommen.
Nach Angaben des BR fordern die Eltern von der Stadt rund 3.400 Euro, wobei bei dieser Summe der Eigenanteil der Eltern bereits abgezogen sei. Dieser Anteil sei auch in einer städtischen Einrichtung zu leisten. Hintergrund ist, dass der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige von öffentlicher Hand nicht erfüllt werden konnte und die Kinder deshalb in privaten Einrichtungen untergebracht werden mussten.
Der Verwaltungsgerichtshof sah in seiner bislang geäußerten Rechtsauffassung – anders als das Verwaltungsgericht München in erster Instanz – die Forderung als berechtigt an und geht davon aus, dass eine Familie das Recht hat, sich zwischen einem Platz bei einer Tagesmutter und einem Kita-Platz entscheiden zu dürfen.
Bei der Verhandlung am Donnerstag, 21.07, sah es bis mittags so aus, als würde die Familie tatsächlich recht bekommen. Sie hätte sich den Platz in einer teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, „weil der Jugendhilfeträger nicht in die Puschen gekommen ist“, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag in der Außenstelle des Gerichtshofes in Ansbach nach Angaben der dpa.
Darum müsse die Stadt München seiner Ansicht nach den Differenzbetrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtung für drei Monate zahlen. Der Platz in der Kita habe zwar Luxus-Angebote umfasst, dafür könne die Familie aber nichts – sie habe ja keine Alternative gehabt. Der Richter nannte es „ein sogenanntes Friss-oder-Stirb-Angebot“. Ein abschließendes Urteil formulierte er damit zwar noch nicht, das wurde aber für den laufenden Verhandlungstag erwartet.
bn/dpa