Das Zollamt Garching-Hochbrück hat in den vergangenen Wochen mehrere Waffenbestellungen sichergestellt. In mehreren Paketen wurden unter anderem Druckluftwaffen und eine Präzisionsschleuder gefunden.
So konnte das Zollamt in zwei Paketen, die aus den USA verschickt wurden, zwei Druckluftwaffen sicherstellen, welche die erforderlichen Prüfzeichen nach deutschem Waffenrecht nicht besaßen. Doch dabei blieb es nicht: Auch die hierzulande verbotenen Nachtzielfernrohre für Jagdgewehre, Zielleuchten zur Montage an scharfen Pistolen sowie die ebenfalls verbotene Präzisionsschleuder wurden in verschiedenen Postsendungen am Zollamt Garching-Hochbrück entdeckt.
Die Käufer bestellten die Waffen über Online-Shops in den USA. Sie ahnten teilweise allerdings nicht, dass sie damit gegen das Waffengesetz verstoßen hatten. Ihre Bestellungen liefen beim Zollamt Garching – Hochbrück auf, wo die Zollbeamten die verschiedenen Waffen sicherstellten. „Die Unwissenheit der Käufer schützt allerdings nicht vor Strafe“, so Marie Schuster, Pressesprecherin des Hauptzollamts München. In allen Fällen wurde durch die Zöllner ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Beim Zollamt Garching-Hochbrück werden jährlich rund 65.500 Postsendungen aus Nicht-EU-Ländern abgefertigt. Viele dieser Sendungen können den Empfängern jedoch nicht übergeben werden, da Verbote und Beschränkungen in Form des Arzneimittel- oder Waffengesetzes, Artenschutzes oder des gewerblichen Rechtsschutzes entgegenstehen.