Fr, 28.02.2014 , 14:43 Uhr

Münchner Sheriff durch Polizei entwaffnet

Der Schuss ging nach hinten los.

Ein 39-jähriger Diplomingenieur aus München wollte den unsinnigen Donnerstag im Bräustüberl in Tegernsee verbringen. Bei der Einlasskontrolle fiel dem Sicherheitsdienst auf, dass der als Sheriff verkleidete Mann standesgemäß einen „ordentlichen“ Revolver an seine Gürtel mit sich führte.

Bei der Kontrolle der Waffe stellte sich dann heraus, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte, für welche der Mann einen sogenannten „Kleinen Waffenschein“ benötigte hätte, wenn er die Waffe führen wollte. Diesen Waffenschein besaß der Mann nicht. Zu einer öffentlichen Veranstaltung wie dieser im Bräustüberl, hätte der Mann diese Waffe überhaupt nicht mit sich führen dürfen.

Die Wiesseer Polizei nahm vor Ort die Anzeige auf und stellte die Waffe sicher, so dass der Mann weiter feiern konnte. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen zwei Vergehen nach dem Waffengesetz.

Das Waffengesetz, was für das Führen von Schreckschusswaffen den sogenannten „Kleinen Waffenschein“ vorschreibt, trat zum 01.04.2003 in Kraft.

rr/Polizeipräsidium Oberbayern Süd

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