Mi., 23.09.2015 , 16:23 Uhr

Nach Suff-Fahrt: Staatsanwaltschaft will Politiker Pohl anklagen

 

Der schwäbische Freie-Wähler-Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl soll sich wegen seiner Trunkenheitsfahrt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte am Mittwoch einen Bericht der «Augsburger Allgemeinen», wonach sie wegen einer geplanten Anklage die Aufhebung der Immunität des 50-Jährigen beantragt hat.

 

Pohl war nach dem Sommerempfang des Landtags auf Schloss Schleißheim bei München am 21. Juli betrunken gefahren und nach dem Gutachten «absolut fahruntüchtig». Die Freien Wähler selbst hatten mitgeteilt, dass Pohl damals mit 1,29 Promille gefahren sei.

 

Aufhebung der Immunität nur Formalie

 

Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch sagte, dass Pohl wegen der Alkoholfahrt nicht mehr mit einem Strafbefehl rechnen könne, weil er bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen sei.

 

Der Landtag wird voraussichtlich im Oktober über die Aufhebung von Pohls Immunität entscheiden. Ein Sprecher bestätigte, dass ein Immunitätsverfahren auf der Tagesordnung stehe, ohne Pohl namentlich zu nennen. Laut der Zeitung ist der Fall am 1. Oktober im Verfassungsausschuss, am 15. Oktober könnte das Plenum entscheiden. Letztlich ist die Aufhebung von Pohl Immunität jedoch nur eine Formalie.

 

Pohl wurde 2006 wegen „fahrlässiger Tötung“ verurteilt

 

Bei den Freien Wählern hatte die Causa Pohl intern für mächtigen Ärger gesorgt, weil der Parlamentarier zunächst sein Amt als Fraktionsvize nur ruhen lässt und den Posten als schwäbischer FW-Bezirkschef unverändert behalten wollte. Erst später zog sich Pohl vom Bezirksvorsitz zumindest übergangsweise zurück. Beobachter gehen davon aus, dass die Trunkenheitsfahrt Pohl auch dessen politische Karriere kosten könnte.

 

Pohl hatte selbst mehrere Regelverstöße im Verkehr in den vergangenen Jahren eingeräumt. Nach Medienberichten soll er einmal sogar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden sein, weil ein Mensch bei einem von Pohl verursachten Unfall ums Leben kam. Ein Gericht betitelte ihn als unbelehrbar, als er einmal gegen ein Bußgeld vorgehen wollte, das er für zu hoch befand. Der Betroffene sei sich „seiner Vorbildfunktion als Landtagsabgeordneter nicht einmal ansatzweise bewusst“, heißt es beispielsweise in Unterlagen, die der Augsburger Allgemeinen vorliegen. 

 

mk/dpa

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