Di., 08.12.2015 , 15:32 Uhr

NPD-Verbot: Alles, was Sie zum Verfahren wissen müssen

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, die Anträge über die Verhandlungen des Bundesrats zum NPD-Verbot durchzuführen. Mündliche Verhandlungstermine sind für den ersten, zweiten und dritten März 2016 angesetzt. Durchgeführt werden die Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 

 

Chronologie

Am 14. Dezember 2012 beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung nahezu einstimmig, ein neues Verbot der rechtsorientierten Partei NPD zu prüfen. Begründet wurde der Beschluss des Bundesrats damit, dass es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handle, die eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung habe und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei.

Im Februar 2013 bestellte Bundesratspräsident Winfried Kretschmann die Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff (Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin) ein und bereitete gemeinsam mit ihnen die Anklageschrift vor. Möllers und Waldhoff wurden somit die Prozessbevollmächtigten.

 

Der Deutsche Bundestag teilte indes mit, dass keine eigene Anklageschrift engereicht werde, die Absichten des Bundesrats jedoch unterstützt und verstanden werden.

 

Im Dezember 2013 wurde die Anklageschrift offiziell beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

 

Aktuelle Geschehnisse

Nach einer Stellungnahme der NPD zur Klageschrift und weiteren Aktionen Seitens der Kläger, beschließt das Bundesverfassungsgericht, am 7. Dezember 2015, die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen.

Laut Informationen der SZ, hat der Zweite Senat entschieden, dass das bislang vorgelegte Material Seitens der Kläger für eine Eröffnung des Hauptverfahrens ausreiche.

 

 

 

 

 

 

Bundesrat Gericht npd Verbot

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 03.12.2025 Warum die Haustür wichtiger ist als Sie denken Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt: Einbrecher nutzen überwiegend leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren, doch auch Haustüren (https://oknoplast.de/haustueren/) sind häufige Angriffsziele. Entscheidend ist die Widerstandsdauer. RC2-Türen halten einem Einbruchsversuch mindestens drei Minuten stand, RC3-Türen mindestens fünf Minuten. Das klingt nach wenig Zeit, doch genau diese Minuten machen den Unterschied: Die meisten Gelegenheitstäter geben bereits nach wenigen 02.12.2025 Pferdesport im Aufwind: Moderne Strategien für gesunde, leistungsstarke Turnierpferde Der Pferdesport erlebt in den vergangenen Jahren einen spürbaren Wandel. Turnierplätze, Trainingsanlagen und Reitställe sind nicht mehr nur Orte, an denen sportliche Höchstleistungen erwartet werden, sondern auch Schauplätze eines neuen Verantwortungsbewusstseins. Im Mittelpunkt stehen Sportpferde, die als Hochleistungssportler gelten und entsprechend umsichtig betreut werden. Gesundheit, Wohlbefinden und mentale Ausgeglichenheit sind zu zentralen Messgrößen geworden –