Die Staatsanwaltschaft München I hat die Strafanzeige der Angeklagten Beate Zschäpe gegen ihre drei Rechtsanwälte abgelehnt. Am 24.07.2015 hatte Zschäpe, die wegen Mordes angeklagt ist, ihre Pflichtverteidiger wegen Verletzung von Privatgeheimnissen angezeigt. Somit wird es keine Ermittlungen gegen Zschäpes Anwälte geben.
Beate Zschäpes Anzeige gegen ihre drei Pflichtverteidiger Stahl, Sturm und Heer wurde „mangels Straftat“ abgelehnt, heißt es aus der Staatsanwaltschaft München I. Die u. a. wegen Mordes angeklagte Beate Zschäpe hatte am 24.07.2015 Strafanzeige gegen ihre Anwälte erstattet. Sie warf ihren Rechtsanwälten vor, ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht durch Gespräche mit dem Vorsitzenden Richter des betreffenden Strafsenats verletzt zu haben. Dabei wurden Belange der Verteidigung, insbesondere die Frage, ob sich die Angeklagte in dem Prozess zur Sache äußert oder nicht, erörtert.
Kein Straftatbestand
Die Prüfung der Vorwürfe ergab, dass das Verhalten der Rechtsanwälte keine Straftat ist. Es sei ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbstständig und unabhängig von der Angeklagten agieren. Nach dem Vorbringen in der Anzeige wurden durch die Rechtsanwälte keinerlei Informationen an das Gericht weitergegeben, die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der Angeklagten beziehen. Weil kein Straftatbestand erfüllt ist, wird es keine Ermittlungen geben.