Mi, 18.07.2018 , 10:14 Uhr

NSU-Prozess: Ralf Wohlleben auf freiem Fuß, Haftbefehl aufgehoben

Wie das Oberlandesgericht München am Mittwoch mitteilte, wurde im NSU-Prozess der Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben aufgehoben.

 

Ralf Wohlleben, der Waffenbeschaffer des Nationalsozialistischen Untergrunds, soll am Mittwochmorgen die Justizvollzugsanstalt in München Stadelheim verlassen haben, wie eine Sprecherin des Gefängnisses gegenüber der dpa mitteilte. Wo sich der 43-Jährige nun aufhält, ist nicht bekannt.

 

Im Beschluss des 6. Strafsenats vom 17.07.18 heißt es, dass nach aktuellem Verfahrensstand keine Fluchtgefahr bei Wohlleben bestehe. Er war vergangene Woche zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wohlleben hat schon rund sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft gesessen. Somit verbleibt eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren und vier Monaten – und damit laut Gericht kein Grund für einen erhöhten Fluchtanreiz.

 

Schuldspruch wegen Beihilfe

 

Das Oberlandesgericht hatte Wohlleben der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte dem ehemaligen NPD-Funktionär vorgeworfen, die NSU-Mordwaffe vom Typ „Ceska“ organisiert zu haben – und er habe gewusst, wofür die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sie benutzen wollten. Wohlleben hatte das stets bestritten. Er habe dem eigentlichen Überbringer der Waffe nur auf Nachfrage einen Tipp gegeben. Die Anklage hatte für Wohlleben zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen gefordert. Seine Verteidiger bezeichneten ihn als unschuldig und forderten Freispruch. Sie wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

 

Die Verteidigung Wohllebens hatte eine Aufhebung des Haftbefehls beantragt, und die Bundesanwaltschaft hatte ihre Zustimmung gegeben. Auch nach Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe sei eine Sicherung des Verfahrens durch Untersuchungshaft nicht mehr erforderlich.

 

dpa/rb

 

Gericht NSU Wohlleben
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