Mi, 22.11.2017 , 17:03 Uhr

NSU-Prozess: Massive Vorwürfe an den Staat und ein Angebot an Zschäpe

Fassungslose Blicke bei den Vertretern der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess: Nebenkläger werfen dem Staat vor, die Ermittlungen nach den Terrormorden vorsätzlich blockiert zu haben. Und die Tochter einer Mordopfers bietet Beate Zschäpe Beistand an – sofern diese auspackt.

 

Nebenkläger im NSU-Prozess haben dem Staat am Mittwoch vorgeworfen, die Aufklärung der Morde des «Nationalsozialistischen Untergrunds» bis heute zu hintertreiben. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer griff am Mittwoch vor allem die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Verfassungsschutz an.

 

«Es soll ein Schlussstrich gezogen werden», sagte Scharmer. Mit ihrer These, der NSU habe nur aus drei Personen bestanden und sich auch gegenüber der Szene abgeschottet, stelle die Bundesanwaltschaft einen «Persilschein für die 13 Jahre lang falsch ermittelnden Behörden» aus.

 

Scharmer vertritt die Tocher von Mehmet Kubasik. Er war am 4. April 2006 in seinem Kiosk in Dortmund mutmaßlich von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossen worden. Seine Tochter Gamze wandte sich direkt an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. «Wenn es Ihnen irgendwann leidtut, dann antworten Sie. Ich habe immer noch so viele Fragen, auf die ich keine Antworten habe.»

 

Anwalt Scharmer konfrontierte Zschäpe damit, dass sie im Falle einer lebenslangen Verurteilung in 13 Jahren erstmals versuchen könne, eine Bewährung zu bekommen. «Wenn Sie bereit sind, alle (Unterstützer) zu benennen, würde sich Gamze Kubasik persönlich beim späteren Gericht einsetzen, dass die Aufklärung honoriert wird», sagte Scharmer. «Überlegen Sie es sich gut, Frau Zschäpe.»

 

Scharfe Vorwürfe richtete der Anwalt gegen die staatlichen Ermittler. Im Umfeld des NSU habe es mindestens 13 V-Leute von Geheimdiensten gegeben. Von denen hätten einige Kontakt zu den abgetauchten Terroristen gehabt. Es sei naheliegend, dass sie den Aufenthalt oder die Mordpläne von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gekannt hätten.

 

Kritik übte er auch an der Verhandlungsführung des Münchner Oberlandesgerichts. Das habe zahlreiche Beweisanträge abgelehnt, obwohl es zur Aufklärung verpflichtet sei. Viele Akten seien zurückgehalten worden. Folglich hätten widerspenstige Zeugen aus der Neonaziszene oder den Geheimdiensten nicht mit Fakten aus diesen Unterlagen konfrontiert werden können.

 

Beispielhaft nannte Scharmer den früheren Chef des Netzwerks «Blood & Honour». Der habe im Prozess behauptet, nie als V-Mann tätig gewesen zu sein. Erst später – nach Abschluss der Beweisaufnahme – sei herausgekommen, dass er für das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitete. Das Bundesamt hätte das Gericht daraufhin informieren müssen, dass diese Aussage falsch war. Der Inlandsgeheimdienst habe aber geschwiegen.

 

Rechtsanwalt Carsten Ilius, der die Witwe Kubasiks vertritt, hielt der Bundesanwaltschaft vor, sie wolle «das Bild eines postnazistischen, schönen, freien Deutschlands» nicht beschädigen. «Dazu passt ein Trio, das am Rand des Wahnsinns agiert, besser als ein verzweigtes Netzwerk». Ermittlungen über NSU-Unterstützer in Dortmund habe die Bundesanwaltschaft nicht gewollt und, soweit die Nebenkläger sie führen wollten, «erfolgreich verhindert».

 

Der Terrorzelle NSU werden zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde zugerechnet. Hauptangeklagte im Prozess ist Beate Zschäpe. Ihre beiden Freunde Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem gescheiterten Banküberfall im November 2011 das Leben genommen.

 

Der Prozess befindet sich in der Schlussphase der Plädoyers. Die Bundesanwaltschaft forderte lebenslange Haft für Beate Zschäpe. Seit der vergangenen Woche plädieren die Angehörigen der Opfer und ihre Anwälte. Erwartet werden insgesamt rund 50 Nebenklage-Plädoyers. (dpa)

 

NSU Prozess Zschäpe
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