Die Nachbarin der Hauptangeklagten Beate Zschäpe soll möglicherweise per Video vernommen werden, dies erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Donnerstag im NSU-Prozess. Die 91-Jährige könnte mit ihrer Aussage Zschäpe in einem Punkt entlassen. Allerdings ist es ihr aus gesundheiltichen Gründen nicht möglich, zur Verhandlung in München zu erscheinen.
Die Zeugin wohnte neben den mutmaßlichen Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ in Zwickau. Sie war zu Hause, als – laut Anklage – Beate Zschäpe am 4. November 2011 die Wohnung des Terror-Trios in Brand setzte. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe versuchten Mord vor, weil sie das Leben der betagten Frau riskiert habe.
Die Nachbarin hatte allerdings bei der Polizei angegeben, dass bei ihr an der Tür geklingelt wurde, jedoch niemand über die Sprechanlage zu hören war. Sollte sich herausstellen, dass Beate Zschäpe versuchte, die Frau zu warnen, könnte sich das in diesem Punkt entlastend für die Hauptangeklagte auswirken.
rr/dpa