Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat die Frist für eine Erklärung zu der von ihr gewünschten Trennung von ihren Verteidigern zunächst verstreichen lassen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sie aufgefordert, bis Donnerstag 14.00 Uhr zu begründen, warum sie sich von ihren Anwälten trennen möchte. Nun wurde die Frist verlängert.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bekommt mehr Zeit, um sich zu der von ihr gewünschten Trennung von ihren Verteidigern zu äußern. Das Oberlandesgericht (OLG) München verlängerte die Frist bis einschließlich Freitag. Das geht aus einer Verfügung des Senats hervor, die nach dpa-Informationen am Donnerstagnachmittag an die Prozessbeteiligten verschickt wurde. Die neue Frist soll keine Uhrzeit enthalten. Die Pressestelle des OLG bestätigte die Information zunächst nicht.
Zschäpe hatte am Mittwoch völlig überraschend erklärt, dass sie kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger habe. Offenbar teilt sie deren bisherige Strategie nicht mehr, zu der gehört, dass sie vor Gericht schweigt und keine Fragen zu den Tatvorwürfen beantwortet.
Mehrere Prozessbeteiligte werteten den Vorfall als außerordentlich ernst für den Fortgang des Prozesses. Sollte das Gericht Zschäpes Bekundung akzeptieren und ihre Verteidiger entpflichten, müssten sodann neue Anwälte engagiert werden. Die aber bräuchten ausreichend Zeit, um sich in die umfangreichen Akten einzulesen. Länger als 30 Tage darf die Verhandlung aber nicht unterbrochen werden. Das Verfahren würde sonst platzen.
Die Alternative besteht nach Ansicht der Beteiligten darin, die bisherigen Pflichtverteidiger in ihrer Funktion zu belassen. Das Gericht sei keineswegs verpflichtet, Zschäpes Misstrauensbekundung zum Anlass für eine Entpflichtung zu nehmen. Dann allerdings bestehe das Risiko einer späteren Revision, sollte sich herausstellen, dass Zschäpe aufgrund des belasteten Verhältnisses nicht mehr nach den gesetzlichen Standards verteidigt würde.
Zschäpe wird bisher von drei Rechtsanwälten verteidigt, den beiden Kölnern Wolfgang Heer und Anja Sturm und dem Koblenzer Strafverteidiger Wolfgang Stahl. Sie wird der Mittäterschaft an sämtlichen Verbrechen des NSU beschuldigt. Die Neonazi-Gruppe «Nationalsozialistischer Untergrund» hatte neun Menschen ausländischer Herkunft und eine Polizistin ermordet. Zudem werden ihr zwei Sprengstoffanschläge und mehrere Banküberfälle zur Last gelegt.
Mehr zu Zschäpes Vertrauensfrage lesen Sie hier.
jn / dpa