Nach einigen Ermahnungen kam es gestern in einem Bus zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Beamten der Bundespolizei und einem 29-jährigen Mann. Dieser kam einem zuvor erteilten Platzverweis nicht nach und belästigte einen Busfahrer und Reisende. Dabei wurden zwei Beamte verletzt und mussten ihren Dienst im Laufe des Tages abbrechen.
Am Ostbahnhof kam es am Sonntagmorgen zu Ausschreitungen zwischen Bundespolizisten und einem 29-jährigen Kroaten. Gegen halb neun erließ eine Streife einen Platzverweis gegen den Mann, da dieser Reisende anpöbelte. Dieser verließ den Bahnhof daraufhin kurzzeitig, setzte sein Verhalten gegenüber anderen Reisenden jedoch nach knapp fünfzehn Minuten fort. Einem weiteren Platzverweis kam der Mann nicht nach. Die Polizisten mussten diesen mittels Zwang aus dem Bahnhof begleiten.
Außerhalb des Bahnhofes bestieg er wenig später einen Bus der Linie 155 und beleidigte die Beamten durch Zeigen des Mittelfingers. Weitere Fahrgäste verließen den Bus, weshalb der Fahrer den Unruhestifter von der Fahrt ausschloss und die Polizisten um Unterstützung bat. Im Bus griff der Mann einen 26-jährigen Polizeiobermeister unvermittelt an und schlug, mit Fäusten Richtung Gesicht und Tritten gegen die Beine, wild um sich. Da der Kroate körperliche Gewalt anwendete, musste der zweite Polizeiobermeister seinen Schlagstock einsetzen, um weitere Attacken zu verhindern. Dessen unbeeindruckt, schlug der Mann nun auch nach den zur Hilfe eilenden Kollegen. Erst kurz darauf gelang es, den Mann zu beruhigen.
Die beiden Polizisten, die leicht verletzt wurden, mussten ihren Dienst am Nachmittag abbrechen und sich in ärztliche Behandlung begeben. Neben Schürfwunden und Prellungen im Gesicht und an Armen und Beinen, ging auch die Brille eines Beamten zu Bruch. Bei dem 29-Jährigen wurde ein Atemalkohol von 2,44 Promille gemessen. Aufgrund einer Bewährungsauflage wird er im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt. Der Mann muss sich zudem wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung verantworten.