München – Drei Patientinnen werden von einem Münchner Klinikum für die sexuellen Übergriffe eines Pflegers entschädigt. Die Vorsitzende Richterin hat am Dienstag bestätigt, dass die Opfer sich mit dem Krankenhaus am Vortag auf Zahlungen von ein Mal 15 000 und zwei Mal 10 000 Euro geeinigt haben.
Damit entfielt der für Dienstag angesetzte Gerichtstermin, in dem über die Entschädigungsklagen gegen die Klinik verhandelt werden sollte. Die jungen Frauen waren 2012 und 2013 in dem Klinikum operiert worden. Nach dem Eingriff hat der Pfleger die Patientinnen im Aufwachraum unsittlich berührt, die Opfer waren zwar schon bei Bewusstsein, aber noch unfähig zur Gegenwehr.
Diesen Sachverhalt hat später das Strafgericht festgestellt, das den Pfleger Ende 2013 wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger zu drei Jahren Haft verurteilte. Im Prozess haben die Frauen erhebliche psychische Folgen geschildert.
Der Anwalt der drei Opfer hat in der Entschädigungsklage gegen das Klinikum Versäumnisse angelastet. Nach dem Missbrauch der ersten Frau seien deren Vorwürfe gegen den Pfleger ohne Konsequenzen geblieben. Erst nach den Übergriffen im folgenden Jahr sei die Polizei eingeschaltet worden. Die Klinik hatte die Missbrauchsfälle in ihrer Klageerwiderung zunächst als „schuldhafte Exzesshandlungen“ des Täters bezeichnet, für die sie keine Verantwortung trage.
(dpa/lby)