Mi., 05.10.2016 , 10:23 Uhr

Polizist rammt Radfahrer: Urteil gefällt

In der Maxvorstadt rammte ein Polizist einen Radfahrer mit einem Streifenwagen. Er entschuldigte sich nun vor Gericht, zahlen muss er jedoch trotzdem.

 

Am 02. Oktober 2015 wurde ein Münchner vom Rad gerammt – durch einen Streifenwagen. Als der Radler in die Dachauer Straße einbog, kam es zu dem Zusammenstoß. Angeblich sei der Mann zu schnell gefahren. Durch den Sturz zog er sich Prellungen,  einen Bluterguss am Auge und Schürfwunden am ganzen Körper zu, wie die tz nun berichtet.

 

Kurz vor Mitternacht hatten die Beamten versucht, den Radfahrer anzuhalten, weil dieser eine rote Ampel überfahren haben soll. Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung: Der Polizist sei „in einem äußerst knappen Abstand“ an dem Mann vorbeigefahren, sodass der kaum eine Chance hatte, auszuweichen. Dem Beifahrer war es nicht möglich, die Türe zu öffnen, „ohne den Geschädigten hierdurch zu Fall zu bringen“, schreibt die tz.

 

Aufgrund des daraus resultierenden Sturzes, stand der Fahrer des Wagens nun vor Gericht. Die Anklage lautete auf Körperverletzung im Amt. Der Polizist entschuldigte sich persönlich für seine Fahrweise, es sei nicht seine Absicht gewesen, den Mann zu Fall zu bringen: „Eigentlich wollte ich eher Schaden von Ihnen abhalten.“ 900 Euro Strafe muss der Polizist nun an das Opfer bezahlen, der Strafprozess gegen den Polizisten wird dafür eingestellt.

Gericht Polizei Streifenwagen Unfall

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