Fr, 01.08.2014 , 13:52 Uhr

Präsidentenfrage: Löwen gehen in Berufung

Dem TSV München von 1860 e.V. wurde die Begründung des Landesgerichts München I für das am vergangenen Freitag gesprochene Urteil zugestellt. Nach erster Durchsicht mit dem Rechtsbeistand des Vereins ist der TSV 1860 zu dem Schluss gekommen, dass die Argumentation widersprüchlich und nicht haltbar ist.
„Wir werden dieses Urteil nicht akzeptieren und gehen in Berufung“, erklärt Siegfried Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats, stellvertretend für 1860. Die Ansicht der Richterin widerspreche nicht nur der Rechtsauffassung der Löwen, sondern auch der Handhabe der für den Verein zuständigen Gerichte in den letzten 20 Jahren.
„Für uns ändert dieser Richterspruch also nichts“, betont Siegfried Schneider: „Gerhard Mayrhofer und sein Team wurden bei der Mitgliederversammlung von einer überwältigenden Mehrheit demokratisch gewählt. Damit ist nur dieses Präsidium faktisch im Amt und dazu berechtigt, die Amtsgeschäfte zu führen.“

 

Wer ist denn nun Präsident?

 

Die Wahl von Mayrhofer zum Präsidenten war vor wochenfrist für ungültig erklärt worden. Das Gericht hatte die Klagen des 1860-Mitglieds Helmut Kirmaier zwar in den meisten Teilen abgewiesen. In einem entscheidenden Punkt urteilte die Richterin Christina Weitnauer aber, dass Kirmaiers Klage stattgegeben wird: „Es wird festgestellt, dass sämtliche in der Mitgliederversammlung des Beklagten am 14.7.2013 gefassten Beschlüsse und durchgeführten Wahlen ungültig und nichtig sind.“

 

Am vergangenen Freitag herrschte deshalb große Verwirrung im Justizpalast, wer denn nun Löwen-Präsident ist. Nach wie vor Mayrhofer – oder doch Vorgänger Hep Monatzeder oder gar Vor-Vorgänger Dieter Schneider.

 

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